Logo der Stadt Rietberg

Sie befinden sich hier:


Beschwerden häufen sich - Rasenmähen ist nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

Geschrieben am 31.05.12 um 10:18 Uhr.  

Rietberg. Zur Zeit kann man sie wieder überall beobachten; die Gartenbesitzer, die mit ihrem Rasenmäher gegen das ständig und schnell wachsende Gras ankämpfen. Doch viel zu selten wird über die Geräuschkulisse der Mäher nachgedacht. In der zuständigen Fachabteilung der Stadtverwaltung Rietberg häufen sich in jüngster Vergangenheit die Beschwerden über ruhestörenden Lärm, insbesondere in der Mittagszeit.

 

Die Verwaltung möchte deshalb in diesem Zusammenhang noch einmal auf die entsprechende Gesetzeslage hinweisen. "Das Rasenmähen und ähnliche lärmverursachende Tätigkeiten sind nur werktags von 07:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr zulässig. Auch der Samstag ist Werktag.  In der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, also der allgemeinen Ruhezeit wird damit jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und ansonsten entsprechend stören könnte", so Beigeordneter Dieter Nowak.

 

Der Leiter des Rietberger Ordnungsamtes, Wilfried Dörhoff, setzt auf Aufklärung und appelliert an alle Bürger, diese Vorschriften zu beachten. Insbesondere die ungestörte Mittagsruhe ist für viele Mitbürger ein wichtiger Bestandteil des Tagesablaufes. Daher die Bitte an alle Gartenbesitzer: "Setzen Sie eine gute und partnerschaftliche Nachbarschaft nicht leichtfertig aufs Spiel und beachten Sie die Ruhezeiten."

   

Login: Nicht angemeldet.

Rietberg.de durchsuchen:



Choose your language:



Abschließend:


Aktuelles . RSS-Feed . Kontakt . Service . Stadtplan . Impressum .  

Bürgerbüro der Stadt Rietberg

Rathausstraße 36
33397 Rietberg

Telefon: 05244/986-111 oder -0
Fax: 05244/986-400

Mail: tourismus@stadt-rietberg.de
Web: www.rietberg.de

Öffnungszeiten:

Montag und Freitag 8:00-13:00 Uhr
Mittwoch 8:00-16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:00-18:00 Uhr
Samstag 10:00-12:00 Uhr