Geschrieben am 11.03.10 um 16:24 Uhr.
78. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel" im Stadtteil Neuenkirchen
Bebauungsplan Nr. 249 "An der Detmolder Straße" ? 2. Änderung - im Stadtteil Neuenkirchen
Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2010 die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rietberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel" sowie den Bebauungsplanentwurf Nr. 249 "An der Detmolder Straße" ? 2. Änderung - im Stadtteil Neuenkirchen unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf liegt nunmehr seit dem 4. März bis einschließlich 9. April 2010 öffentlich aus.
Ein Investor plant den Neubau eines REWE-Einzelhandelsmarktes auf dem Eckgrundstück Detmolder Straße/Platzstraße im Stadtteil Neuenkirchen. Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 249 "An der Detmolder Straße". Für das Plangebiet ist eine bauliche Nutzbarkeit als MK II (Kerngebiet mit zwingend zwei Vollgeschossen) und WA II (Wohnbaufläche mit maximal zwei Vollgeschossen) festgesetzt. Eine Realisierung des geplanten REWE-Einzelhandelsmarktes ist an diesem Standort nur bei einer entsprechenden Änderung des vg. Bebauungsplanes möglich.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes und zur Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgetragen werden. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planungsabsichten mit den zuständigen Bediensteten in der Abteilung 60 - Räumliche Planung & Entwicklung - der Stadtverwaltung Rietberg, Bolzenmarkt 4 ?6, Zimmer 24 und 25. Die Abgrenzung der Plangebiete geht aus dem Amtsblatt Rietberg, welches am 9. Februar herausgegeben wurde, hervor.