Neue Umfrage unter allen Vermietern

Rietberg. In Rietberg und im gesamten Kreis Gütersloh wird jetzt erneut eine große Vermieterbefragung zu den ortsüblichen Mieten durchgeführt. Ziel ist es, nach einer ersten Erhebung 2016 das nun aktuelle Mietniveau in der Stadt und in der Region zu ermitteln. Die dann aktuellen Mietspiegel werden allen Beteiligten eine Orientierung auf dem Wohnungsmarkt geben. Dies hilft sowohl Vermietern als auch Nutzern.

Mit den erhobenen Daten sollen die qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh neu erstellt werden. Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Gleichzeitig werden die angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz IV oder Sozialhilfe) erhalten, an die derzeitige Wohnungsmarktsituation angepasst. Ergebnisse sollen Mitte dieses Jahres vorliegen.

Alle Vermieter erhalten mit ihren Grundsteuerbescheiden Ende Januar einen Fragebogen. Die Vermieter werden gebeten, die Mietniveau-Erhebung zu unterstützen und den Fragebogen bis zum 1. März auszufüllen und zurückzuschicken – oder das Formular online auszufüllen. Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie zum Beispiel Größe, Ausstattung, Lage, Baualter sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kostenlos. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten. Die Verarbeitung der Daten erfolgt anonym und in zusammengefasster Form.

Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh das Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH aus Hamburg beauftragt. Das Forschungsunternehmen verfügt über umfassende Erfahrungen in der Durchführung von Mietwerterhebungen und der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln.

Bereits vor vier Jahren hatte der Kreis Gütersloh gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Befragung von Vermietern durchgeführt. Sowohl Privatvermieter als auch Wohnungsunternehmen hatten sich in großer Zahl an der Abfrage beteiligt. So konnte erstmalig für jede Kommune ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Auf Grundlage eines Mietspiegels können sich sowohl Besitzer als auch Bewohner einen Überblick über das Mietpreisgefüge bei frei finanzierten Wohnungen verschaffen. Dadurch können sich beide Seiten auf eine faire Festlegung der Miete verständigen. Dem Mietspiegel kommt somit auch eine wichtige sozialpolitische Bedeutung zu. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Gleichzeitig wurden die von der Rechtsprechung geforderten Richtwerte für angemessene Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch aktualisiert. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermieter und Verwaltung erheblich.