Baugebiete

Die Stadt Rietberg ist kontinuierlich dabei, in allen sieben Stadtteilen neue Baugebiete für die Wohnbebauung auszuweisen.

Baugebiete in Rietberg

Aktuell bietet die Stadt Rietberg mehrere Grundstücke zum Kauf an.

Mit dem Verkauf der Wohnbaugrundstücke verfolgt die Stadt Rietberg das Ziel, Bauwilligen die Möglichkeit zu geben, Wohneigentum in Rietberg zu schaffen. Nach den vom Rat der Stadt Rietberg beschlossenen Vergaberichtlinien bietet die Stadt 50 Prozent der Grundstücke zu vergünstigten Konditionen an. Um auf diese Grundstücke zugreifen zu können, sind von den Bewerbern bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Darüber hinaus werden weitere Grundstücke zum Bodenrichtwert und nach Gebot vergeben. Somit erhalten die Interessenten, die aufgrund der Anforderungen bei der Vergabe zu vergünstigten Konditionen nicht berücksichtigt werden können, ebenfalls die Möglichkeit ein Grundstück von der Stadt Rietberg zu erwerben.

Kontakt
Marion Lütkebohle
Miriam Bürger
Stefanie Ebbesmeyer

Baugebiet »Doppheide-Erweiterung II« in Bokel

Die Stadt Rietberg bietet im Baugebiet »Doppheide-Erweiterung II« insgesamt elf Wohnbaugrundstücke zum Verkauf an. Die Grundstücke haben Größen zwischen ca. 520 m² und ca. 860 m². Das Baugebiet wird über die Lannertstraße erschlossen und erhält eine Verbindung zum bestehenden Wohngebiet über den Roggenweg.

Konditionen

Grundstücksangebot zu vergünstigen Konditionen

Die im beigefügten Lageplan mit den Nr. 2, 3, 5, 7, 8 und 11 gekennzeichneten Grundstücke werden zu einem Kaufpreis in Höhe von 105,00 Euro/m² zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten angeboten. Die Grundstücke können auch auf Erbpacht erworben werden. Der Erbbauzins beträgt jährlich 4,20 Euro/m².

Um auf diese Grundstücke zugreifen zu können, dürfen der/die Bewerber/in sowie der/die Ehe-/Lebenspartner/in bzw. Freund/in nicht Eigentümer einer Immobilie sein. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien. Des Weiteren darf das Jahresbruttoeinkommen bei Einzelpersonen 58.000 Euro und bei Ehe-/Lebenspartnern 116.000 Euro nicht übersteigen. Für jedes im Haushalt lebende Kind bis Vollendung des 18. Lebensjahres werden zusätzlich 7.000 Euro brutto/Jahr angerechnet. Das Jahreseinkommen ist bei der Bewerbung mit Einkommensteuerbescheid 2022 nachzuweisen. Sollte das Jahreseinkommen in dem Jahr die Einkommensgrenze übersteigen, ist das durchschnittlich zu berücksichtigende Einkommen rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren nachzuweisen.

Die Erwerber verpflichten sich, das errichtete Gebäude für die Dauer von zwölf Jahren selbst zu nutzen. Die Frist wird ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch berechnet.

Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der zwölf Jahre vermietet oder veräußert wird, besteht für die Stadt Rietberg ein Rückkaufsrecht bzw. alternativ die Berechtigung, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30,00 Euro/m² zu verlangen. Eine Teilvermietung ist möglich.

Grundstücksangebot zum Bodenrichtwert

Die im beigefügten Lageplan mit den Nr. 4, 9 und 10 gekennzeichneten Grundstücke bietet die Stadt Rietberg zu einem Kaufpreis in Höhe von 120,00 Euro/m² zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten an. Beim Erwerb auf Erbpacht beträgt der Erbbauzins jährlich 4,80 Euro/m².

Bei diesen Grundstücken wird das Einkommen nicht berücksichtigt. Auch können Bewerber mit vorhandenem Immobilieneigentum zugreifen. Allerdings besteht für den/die Bewerber/in sowie den/die Ehe-/Lebenspartner/in bzw. den/die Freund/in die Verpflichtung zum Verkauf des vorhandenen Eigentums innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien.

Die Erwerber sind ebenfalls verpflichtet, das errichtete Gebäude für die Dauer von zwölf Jahren selbst zu nutzen. Eine Teilvermietung ist möglich. Die Frist wird ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch berechnet.

Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der zwölf Jahre vermietet oder veräußert wird bzw. ggf. vorhandenes Eigentum nicht entsprechend verkauft wird, besteht für die Stadt Rietberg ein Rückkaufsrecht bzw. alternativ die Berechtigung, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30,00 Euro/m² zu verlangen.

Grundstücksangebot zur Veräußerung nach Gebot

Die mit den Nr. 1 und 6 gekennzeichneten Grundstücke werden nach Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot beträgt 135,00 Euro/m² zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten.

Besondere Bewerbungsvoraussetzungen sind nicht gefordert.

Gewässer-/Grün-/Gehölzstreifen:

Der Kaufpreis für die den Baugrundstücken Nr. 1, 2, 8, 9, 10 und 11 zugeordneten Gewässer-/Grün-/Gehölzstreifen beträgt 36,00 Euro/m².
Bei den Flächen auf den Grundstücken Nr. 8, 9, 10 und 11 handelt es sich um Flächen zum Anpflanzen und zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen. Vorhandene Gehölze sind zu erhalten, zu schützen und dauerhaft zu pflegen. Abgängige Gehölze sind zu ersetzen. 
Der Gewässerrand- und Gehölzstreifen auf den Grundstücken Nr. 1, 2, 10 und 11 ist von Zäunen und Aufbauten freizuhalten. Die Stadt Rietberg und von ihr beauftragte Dritte erhalten das Recht, den Gewässerrandstreifen jederzeit für Unterhaltungsarbeiten am Gewässer zu betreten und ggf. mit Geräten zu befahren.

  • Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien erhalten Sie hier.

Erschließungs- und Vermessungskosten (entstehen für alle Grundstücke)

Zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten Kaufpreisen und Erbbauzinsen sind an die Stadt Rietberg die Aufwendungen für die Anschlussmöglichkeit der Grundstücke an den Schmutz- und Regenwasserkanal (Kanalanschlussbeitrag) sowie der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße zu zahlen. Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 6,72 Euro/m². Auf den Erschließungsbeitrag ist mit Vertragsabschluss eine Vorausleistung zu entrichten. Diese beträgt 45,00 Euro/m². Nach dem erstmaligen endgültigen Ausbau, der erfahrungsgemäß dann durchgeführt wird, wenn die Mehrzahl der Grundstücke bebaut ist, erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung. Die Entscheidung zum Ausbau obliegt dem Rat der Stadt Rietberg.

Des Weiteren sind der Stadt Rietberg die Vermessungskosten in Höhe von ca. 6,50 Euro/m² zu erstatten.

Für die sonstige Erschließung der Grundstücke, unter anderem mit Strom, Wasser und Telekommunikation entstehen weitere Kosten, die durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.

Bebauungsfrist

Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eintragung des Eigentums im Grundbuch zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die Stadt Rietberg eine Rückübertragung des Grundstückes zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen vor.

Hinweise

Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 281.2 »Doppheide-Erweiterung II« sind die Grundstücke mit maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude bzw. mit einer Wohnung je Doppelhaushälfte bebaubar. Die Grundstücke mit den Nr. 6 und 7 sind zwingend mit einem Doppelhaus mit einer Wohnung je Gebäudehälfte zu bebauen.
Doppelhäuser erhalten einen gemeinsamen Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal.

Es sind alle Dachformen mit einer Neigung von mindestens 15 bis maximal 45 Grad möglich. Die maximale Traufhöhe beträgt 6,50m und die maximale Firsthöhe 10,50m.
Für die Wärme- und Warmwasserversorgung dürfen keine fossilen Brennstoffe verwendet werden. 

Die weitere bauliche Nutzung der Grundstücke sowie die Gestaltungsvorgaben ergeben sich aus dem beigefügten Bebauungsplan und den textlichen Festsetzungen. Eine frühzeitige Abstimmung der geplanten Bebauung des Grundstückes wird empfohlen. Auf zwei Grundstücken im Baugebiet werden Mehrfamilienhäuser mit maximal sechs Wohneinheiten errichtet.
Die endgültige Vermessung und Übernahme der Grundstücke ins Liegenschaftskataster erfolgt voraussichtlich Anfang 2025.
Die Grundstücke sind – je nach Straßen- und Geländeniveau – aufzufüllen und es wird darauf hingewiesen, dass sich nach Anlegung der Baustraße auf den Grundstücken mit Steinen durchsetzter Boden befinden kann.

Erschließung

Mit den Maßnahmen zur Erschließung der Grundstücke wurde begonnen. Allerdings hat sich aufgrund der schlechten Witterung eine Verzögerung ergeben, so dass die Grundstücke voraussichtlich Ende 2024 baureif erschlossen sind.

Die Straßenausbauplanung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Anordnung der Grundstückszufahrten sowie die Aufteilung des Straßenraumes sind hieraus ersichtlich.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Anschlüsse im Bereich der Zufahrten zu den jeweiligen Grundstücken herausgelegt werden. Es ist ratsam, dies bei der Anordnung des Anschlussraumes im Haus zu beachten.

Bauförderung

Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen wird der Neubau von Familienheimen gefördert. Auskünfte erhalten Sie hierzu von Frau Holfeld, Abteilung Wohnungsbauförderung beim Kreis Gütersloh, Telefon: (05241) 85-1927 oder E-Mail: valentina.holfeld@gt-net.de.

Energieeinsparung

Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der EnEV beachten. Die hier gestellten Anforderungen an Wohngebäude erläutert Ihnen gerne die Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW für Rietberg, Michaela Prelle. Sie gibt außerdem Tipps und sachkundige Antworten zu weitergehenden energiesparenden Maßnahmen, zu Fragen der Zuschussbewilligung, zu zinsgünstigen Darlehn sowie zur Antragstellung. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihr. Die Verbraucherzentrale in Rietberg erreichen Sie donnerstags in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Gebäude Bahnhofstraße 14 in Rietberg, Telefon (05244) 905919 oder E-Mail: rietberg.energie@verbraucherzentrale.nrw.

Bewerbungsfrist

Bei Interesse senden Sie bitte den beigefügten Bewerbungsbogen bis zum 14.05.2024 an die Stadt Rietberg, Abteilung 03, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg. Oder geben die Bewerbung in der Abteilung Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten, Rathausstraße 36, 33397 Rietberg, Zimmer 4 oder 5, ab. Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Termins sowie auf das Beifügen der vollständigen Unterlagen, da anderenfalls Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

Legen Sie bitte eine Priorität fest, welches Grundstück für Sie an 1., 2., 3. Stelle usw. infrage kommt – für den Fall, dass Sie auf Ihr favorisiertes Grundstück nicht zugreifen können.

Bei einer Bewerbung für die Grundstücke Nr. 2, 3, 5, 7, 8 und 11 fügen Sie bitte Ihren Einkommensteuerbescheid 2022 bei.

Sofern Sie ein Gebot für die Grundstücke Nr. 1 und 6 abgeben möchten, nutzen Sie bitte den separaten Bewerbungsbogen.

 

Ein Anspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheiden die politischen Gremien.

Baugrundstücke im Stadtteil Varensell

Die Stadt Rietberg bietet in Varensell sieben Wohnbaugrundstücke an. Es handelt sich um fünf Grundstücke zwischen Hauptstraße und Auf dem Moor sowie um zwei Grundstücke angrenzend zum Friedhof an der Straße Am Mühlenkamp. Die Grundstücke haben Größen zwischen ca. 451 m² und ca. 649 m².

Konditionen

Grundstücksangebot zu vergünstigen Konditionen

Die in den beigefügten Lageplänen mit den Nr. 1, 2, 5 und 6 gekennzeichneten Grundstücke werden zu einem Kaufpreis in Höhe von 155,00 Euro/m² zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten angeboten. Die Grundstücke können auch auf Erbpacht erworben werden. Der Erbbauzins beträgt jährlich 6,20 Euro/m².

Um auf diese Grundstücke zugreifen zu können, dürfen der/die Bewerber/in sowie der/die Ehe-/Lebenspartner/in bzw. Freund/in nicht Eigentümer einer Immobilie sein. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien. Des Weiteren darf das Jahresbruttoeinkommen bei Einzelpersonen 58.000 Euro und bei Ehe-/Lebenspartnern 116.000 Euro nicht übersteigen. Für jedes im Haushalt lebende Kind bis Vollendung des 18. Lebensjahres werden zusätzlich 7.000 Euro brutto/Jahr angerechnet. Das Jahreseinkommen ist bei der Bewerbung mit Einkommensteuerbescheid 2022 nachzuweisen. Sollte das Jahreseinkommen in dem Jahr die Einkommensgrenze übersteigen, ist das durchschnittlich zu berücksichtigende Einkommen rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren nachzuweisen.
Die Erwerber verpflichten sich, das errichtete Gebäude für die Dauer von zwölf Jahren selbst zu nutzen. Die Frist wird ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch berechnet.

Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der zwölf Jahre vermietet oder veräußert wird, besteht für die Stadt Rietberg ein Rückkaufsrecht bzw. alternativ die Berechtigung, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 25 Euro/m² zu verlangen. Eine Teilvermietung ist möglich.

Grundstücksangebot zum Bodenrichtwert

Die im beigefügten Lageplan mit den Nr. 4 und 7 gekennzeichneten Grundstücke bietet die Stadt Rietberg zu einem Kaufpreis in Höhe von 170,00 Euro/m² zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten an. Beim Erwerb auf Erbpacht beträgt der Erbbauzins jährlich 6,80 Euro/m².

Bei diesen Grundstücken wird das Einkommen nicht berücksichtigt. Auch können Bewerber mit vorhandenem Immobilieneigentum zugreifen. Allerdings besteht für den/die Bewerber/in sowie den/die Ehe-/Lebenspartner/in bzw. den/die Freund/in die Verpflichtung zum Verkauf des vorhandenen Eigentums innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien.

Die Erwerber sind ebenfalls verpflichtet, das errichtete Gebäude für die Dauer von zwölf Jahren selbst zu nutzen. Eine Teilvermietung ist möglich. Die Frist wird ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch berechnet.

Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der zwölf Jahre vermietet oder veräußert wird bzw. ggf. vorhandenes Eigentum nicht entsprechend verkauft wird, besteht für die Stadt Rietberg ein Rückkaufsrecht bzw. alternativ die Berechtigung, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 25 Euro/m² zu verlangen.

Grundstücksangebot zur Veräußerung nach Gebot

Das mit Nr. 3 gekennzeichnete Grundstück wird nach Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot beträgt 185,00 Euro/m² zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten.

Besondere Bewerbungsvoraussetzungen sind nicht gefordert. Das geplante Gebäude ist nicht zwingend selbst zu nutzen.

Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien erhalten Sie hier.

Erschließungs- und Vermessungskosten (entstehen für alle Grundstücke)

Zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten Kaufpreisen/Erbbauzinsen sind an die Stadt Rietberg die Aufwendungen für die Anschlussmöglichkeit der Grundstücke an den Schmutz- und Regenwasserkanal in Höhe von 6,72 Euro/m² sowie Erschließungskosten für den erstmaligen endgültigen Straßenausbau nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu entrichten.

Bei den Grundstücken mit den lfd. Nrn. 1, 2, 3, 4 und 5 im Bereich Hauptstraße/Auf dem Moor handelt es sich um eine Abschlagszahlung in Höhe von 45,00 Euro/m² auf die Kosten des endgültigen Ausbaus der Erschließungsstraße. Nach dem erstmaligen endgültigen Ausbau erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung. Über den Zeitpunkt der endgültigen Erschließung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Rietberg.

Bei den Grundstücken mit den lfd. Nrn. 6 und 7 an der Straße Am Mühlenkamp handelt es sich um eine Kostenerstattung für den erstmaligen endgültigen Ausbau in Höhe von 53,28 Euro/m². Für die Anlegung des Stichweges fallen keine weiteren Ausbaukosten an. Der Stichweg wird vorerst geschottert und nach Fertigstellung der Gebäude endgültig befestigt.

Des Weiteren sind der Stadt Rietberg die Vermessungskosten in Höhe von ca. 6,50 Euro/m² zu erstatten.

Für die sonstige Erschließung der Grundstücke, unter anderem mit Strom, Wasser und Telekommunikation entstehen weitere Kosten, die durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.

 

Hinweise

Die Grundstücke im Bereich Hauptstraße/Auf dem Moor sind mit Einzel- oder Doppelwohnhäusern mit maximal zwei Wohnungen je Gebäude bzw. mit einer Wohnung je Doppelhaushälfte zu bebauen. Eine Ausnahme bildet das östlich gelegene Grundstück mit einer Größe von ca. 718 m². Auf diesem Grundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit maximal sechs Wohneinheiten vorgesehen. Die bauliche Nutzung ist mit maximal zwei Vollgeschossen möglich. Flachdächer sind nicht zulässig. Das zu errichtende Gebäude muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen.

Die endgültige Vermessung und Übernahme dieser Grundstücke ins Liegenschaftskataster erfolgt voraussichtlich Anfang 2025.

Die Grundstücke an der Straße Am Mühlenkamp sind bereits vermessen. Die Flurstücke 390 zur Größe von 527 m² und 391 zur Größe von 598 m² sind mit 1½-geschossigen Einzelwohnhäusern zu bebauen. Eine untergeordnete Einliegerwohnung ist zulässig. Die maximale Firsthöhe beträgt 9,50m, die Traufhöhe 3,80m. Die Gebäude sind mit einem Satteldach mit einer Neigung zwischen 30 und 45 Grad zu errichten. Die zwingende Firstrichtung ist Nord-Süd. Die Anlegung von Stellplätzen und Garagen im westlichen Bereich der Grundstücke ist nicht zulässig.

Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze über Sickerschächte mit Notabläufen in das Grabensystem. Die private Regenwasserleitung wird durch entsprechende Grunddienstbarkeiten in den Grundbüchern der Flurstücke 391 und 393 abgesichert. Die Leitung darf nicht überbaut und nur mit Flachwurzlern bepflanzt werden. Der Betonsockel auf der Grundstücksgrenze zum Graben muss zur Gewährleistung der Standsicherheit der Eiche verbleiben.

Bei dem südlich gelegenen Flurstück 393 handelt es sich um einen Gewässerrandstreifen, welcher im Eigentum der Stadt Rietberg verbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Grundstück freizuhalten und nicht zur Lagerung von Kompost oder Materialien genutzt werden darf. Die Stadt Rietberg und von ihr beauftragte Dritte müssen den Gewässerrandstreifen jederzeit für Unterhaltungsarbeiten betreten und mit Geräten befahren können.
Die Stadt erhält zur Unterhaltung des Grabens ein Betretungsrecht an dem Flurstück 391.  

Die süd-/westlich stehenden Bäume sowie die Parkplätze Am Mühlenkamp werden zum Erhalt festgesetzt. Da das Fundament des Maschendrahtzauns entlang der Parkplätze als Stütze der befestigten Fläche dient, muss dieser bestehen bleiben.

Für die Wärme- und Warmwasserversorgung dürfen keine fossilen Brennstoffe verwendet werden.

Die Grundstücke sind – je nach Straßen- und/oder Geländeniveau – aufzufüllen und es wird darauf hingewiesen, dass sich nach Anlegung der Erschließung auf den Grundstücken mit Steinen durchsetzter Boden befinden kann.

Bebauungsfrist

Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eintragung des Eigentums im Grundbuch, zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die Stadt Rietberg eine Rückübertragung des Grundstückes zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen vor.

Erschließung

Die Grundstücke im Bereich Hauptstraße/Auf dem Moor sind voraussichtlich Ende 2024 baureif erschlossen.

Der Stichweg zur Erschließung der Grundstücke Am Mühlenkamp wird bis zum Herbst befestigt.

Bauförderung

Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen wird der Neubau von Familienheimen gefördert. Auskünfte erhalten Sie hierzu von Frau Holfeld, Abteilung Wohnungsbauförderung beim Kreis Gütersloh, Telefon: (05241) 85-1927 oder E-Mail: valentina.holfeld@gt-net.de.

Energieeinsparung

Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der EnEV beachten. Die hier gestellten Anforderungen an Wohngebäude erläutert Ihnen gerne die Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW für Rietberg, Michaela Prelle. Sie gibt außerdem Tipps und sachkundige Antworten zu weitergehenden energiesparenden Maßnahmen, zu Fragen der Zuschussbewilligung, zu zinsgünstigen Darlehn sowie zur Antragstellung. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihr. Die Verbraucherzentrale in Rietberg erreichen Sie donnerstags in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Gebäude Bahnhofstraße 14 in Rietberg, Telefon (05244) 905919 oder E-Mail: rietberg.energie@verbraucherzentrale.nrw.

Bewerbungsfrist

Bei Interesse senden Sie bitte den beigefügten Bewerbungsbogen bis zum 14.05.2024 an die Stadt Rietberg, Abteilung 03, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg. Oder geben die Bewerbung in der Abteilung Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten, Rathausstraße 36, 33397 Rietberg, Zimmer 4 oder 5, ab. Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Termins sowie auf das Beifügen der vollständigen Unterlagen, da anderenfalls Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

Legen Sie bitte eine Priorität fest, welches Grundstück für Sie an 1., 2., 3. Stelle usw. infrage kommt – für den Fall, dass Sie auf Ihr favorisiertes Grundstück nicht zugreifen können.

Bei einer Bewerbung für die Grundstücke Nr. 1, 2, 5 und 6 fügen Sie bitte Ihren Einkommensteuerbescheid 2022 bei.

Sofern Sie ein Gebot für das Grundstück Nr. 3 abgeben möchten, nutzen Sie bitte den separaten Bewerbungsbogen.

Ein Anspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheiden die politischen Gremien.