EUROPAWAHL

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene. Zentrale Themen wie z.B. die Wahrung europäischer Sicherheits- und Handelsinteressen, der Klimawandel, die Migration nach Europa etc. können nur von einer starken und handlungsfähigen Union gemeistert werden und nicht von jedem Mitgliedsstaat allein.

Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Europawahl war im Mai 2019.

Die 19 Wahllokale im Stadtgebiet von Rietberg sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
In der Stadt Rietberg sind 22.598 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Erstmals dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren das Europaparlament wählen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger und -bürgerinnen),

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren bis 09.06.2008)
  • seit mindestens drei Monaten (= 09.03.2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre (Haupt)Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Wahlberechtigten erhalten ab Anfang Mai, bis spätestens zum 19. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung per Post.Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt.

Zur Wahl im Wahllokal ist der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, kann unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses trotzdem gewählt werden.

Wahlbezirke und Wahllokale

Das Stadtgebiet von Rietberg ist in 19 Wahlbezirke aufgeteilt. Der Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen müssen.
Alle Wahllokale sind barrierefrei erreichbar.

Die beiden Rietberger Wahllokale Nr. 12 und 13 befinden sich nach Abschluss der Umbauarbeiten wieder im DRK-Zentrum Rietberg, Dr.-Bigalke-Str. 34 in Rietberg.

Unionsbürger und Unionsbürgerinnen

Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wahlberechtigt sind.

Unionsbürger und -bürgerinnen müssen zur Ausübung ihres Wahlrechts in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag hin, der bis spätestens zum 19. Mai beim Wahlamt des Hauptwohnsitzes zu stellen ist.
Wer bereits aufgrund eines Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 oder früher in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurde, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt automatisch.
Unionsbürger und -bürgerinnen, die nicht weiterhin im Wählerverzeichnis geführt werden möchten, müssen dies ebenfalls bis spätestens zum 19. Mai beim Wahlamt der Stadt Rietberg schriftlich beantragen. Dieser Antrag gilt dann für alle zukünftigen Europawahlen, bis erneut ein Antrag zur Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis gestellt wird.
Nach einem Wegzug von Unionsbürgern und -bürgerinnen ins Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen diese in jedem Fall einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, sofern sie von ihrem Wahlrecht zu Europawahl Gebrauch machen möchten.

 

Ebenso sind auch dauerhaft im Ausland lebende Deutsche (sogenannte Auslandsdeutsche) wahlberechtigt, wenn sie

  1. nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Diese Personen müssen ebenfalls bis spätestens zum 19. Mai beim Wahlamt der Stadt Rietberg einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und erhalten anschließend von dort die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die Antragsformulare für die Unionsbürger und -bürgerinnen sind beim Wahlamt der Stadt Rietberg im Rathaus, Rathausstr. 31, 2. Obergeschoss, Büro 2.01 oder über die Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de erhältlich.

Briefwahl

Ab Anfang Mai bis spätestens zum 19. Mai erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen nach Hause geschickt. Sofern Sie bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung.

Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie hierzu nähere Erläuterungen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Briefwahlunterlagen über das Onlinewahlscheinverfahren OLIWA zu beantragen, das in der Zeit vom 29. April bis 3. Juni, 18.00 Uhr, aktiv geschaltet wird.
Alternativ können Sie durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen schnell, einfach und sicher anfordern.

Ebenso können Sie die Briefwahlunterlagen weiterhin schriftlich (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder Telefax) oder persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Online-Wahlscheinantrag (OLIWA)

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Briefwahlunterlagen über das Onlinewahlscheinverfahren OLIWA zu beantragen, das in der Zeit vom 29. April bis 3. Juni, 18.00 Uhr, aktiv geschaltet wird.

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Rügenstraße 1, Raum 2. Es ist barrierefrei zu erreichen und zu folgenden Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet:

montags:            8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags:           8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mittwochs:         8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags:     8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags:               8.30 Uhr bis 12.00 Uhr (am Freitag, 7. Juni, ausnahmsweise bis 18.00 Uhr)

Sie haben die Möglichkeit, gleich direkt im Briefwahlbüro zu wählen.

Ablauf der Wahl

Alles Wichtige rund um die Wahl gibt es hier – noch dazu leicht verständlich erklärt – in einem Heft der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen nachzulesen.

Ergebnisse

Rückblick 2019

Die Rietberger Ergebnisse der Europawahl 2019 können Sie hier nachlesen.

Kontakt

Astrid Karweger
Öffnungszeiten
Briefwahlbüro