Wann melden Sie Ihr Kind in der Grund-Schule an

Bringen Sie diese Dinge mit:
Familien-buch oder Geburts-urkunde.
Anmelde-karte und 3G-Nachweis.

Die Stadt Rietberg sagt:
Sie können Ihr Kind für die Schule anmelden.
Das ist für das Schul-jahr 2022/23.
Gehen Sie ins Sekretariat von der Schule.
Bringen Sie diese Papiere mit:
Familien-buch oder Geburts-urkunde.
Die Anmelde-karte vom Brief.
Einen Nachweis für Masern-Schutz.
Das Kind soll auch dabei sein.
Eltern und Kinder müssen 3G beachten.
Zeigen Sie Impf-pass oder Test.

Die Termine sind so:

Sieben-Meilen-Schule, Hauptstandort Westerwiehe:

  • Mittwoch, 10. November.
    Von 8 bis 12 Uhr.
    Und von 13 bis 18 Uhr.
  • Donnerstag, 11. November.
    Von 8 bis 10 Uhr.
    Und von 13 bis 16 Uhr.

Sieben-Meilen-Schule, Nebenstandort Bokel:

  • Mittwoch, 3. November.
    Von 8 bis 11 Uhr.
    Und von 13 bis 18 Uhr.
  • Donnerstag, 4. November.
    Von 8 bis 10 Uhr.
    Und von 13 bis 18 Uhr.

Grundschule an den Kastanien, Haupt-standort Neuenkirchen:

  • Dienstag und Donnerstag, 2. und 4. November.
    Von 8 bis 13 Uhr.
    Und von 14 bis 18 Uhr.
  • Freitag, 5. November.
    Von 8 bis 12.30 Uhr.
  • Dienstag bis Donnerstag, 9. bis 11. November.
    Von 8 bis 13 Uhr.
    Und von 14 bis 18 Uhr.

Grundschule an den Kastanien, Neben-standort Varensell:

  • Mittwoch, 3. November.
    Von 8 bis 12 Uhr.
    Und von 13 bis 17 Uhr.
  • Montag, 8. November.
    Von 10 bis 13 Uhr.

Rudolf-Bracht-Grundschule Mastholte:

  • Mittwoch und Donnerstag, 3. und 4. November.
    Von 8 bis 12 Uhr.
    Und von 14 bis 18 Uhr.
  • Montag, 8. November.
    Von 8 bis 12 Uhr.
    Und von 14 bis 18 Uhr.

Emsschule Rietberg:

  • Dienstag bis Donnerstag, 2. bis 4. November.
    Von 8 bis 12 Uhr.
    Und von 14 bis 18 Uhr.
  • Freitag, 5. November.
    Von 8 bis 12 Uhr.
  • Montag bis Donnerstag, 8. bis 11. November.
    Von 8 bis 12 Uhr.
    Und von 14 bis 18 Uhr.

Ihr Kind muss in die Schule.
Es ist geboren von Oktober 2015 bis September 2016.
Sie dürfen die Schule aussuchen.
Aber nur wenn dort Platz ist.

Die Schule muss nah bei Ihnen sein.
Dann zahlt die Stadt die Fahrt.
Aber nur wenn der Weg länger als 2 Kilometer ist.
Sie müssen Ihr Kind anmelden.
Das steht im Schul-gesetz.