Neue Regeln für das Verlassen vom Haus

Ab Montag gilt eine neue Regel.
Das steht in der Allgemein-verfügung.

In Rietberg gab es viele Corona-Fälle.
Mehr als 200 Fälle in 7 Tagen.
Pro 100 Tausend Einwohner.
Darum macht der Kreis Gütersloh neue Regeln.
Die Bürgermeister helfen dabei.

Der Kreis Gütersloh sagt:
Die neuen Regeln sollen helfen.
Sie sollen die Menschen schützen.
Die Corona-Zahlen sind stark gestiegen.
Vor Weihnachten war das so.
Darum mussten wir handeln.
Das sagt Landrat Sven-Georg Adenauer.

Vor Weihnachten gab es erste Gespräche.
Mit dem Gesundheits-ministerium von NRW.
Dann wurde die Regel noch geändert.
Die Zahlen sind über Weihnachten gesunken.
Aber das kommt nur von weniger Tests.
Darum gelten die Zahlen nicht.

Die neuen Regeln greifen in Rechte ein.
Aber das geht jetzt nicht anders.

Die Regel gilt ab Montag Mittag.
Am 28. Dezember um 12 Uhr.
Sie gilt bis zum 10. Januar.
Dann endet auch der Lockdown im Land.
Die Regel hat 6 Punkte.

  • Sie dürfen sich privat treffen.
    Aber nur mit wenigen Personen.
    Maximal 2 Haushalte.
    Maximal 5 Personen.
    Kinder unter 14 zählen nicht mit.
  • Von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt Ausgangs-sperre.
    Sie dürfen nur aus wichtigen Gründen raus.
    Zum Beispiel:
    Sie müssen zum Arzt.
    Sie müssen arbeiten.
    Sie müssen ein Kind betreuen.
    Sie müssen ein Tier versorgen.
    An Silvester gibt es keine Ausnahme.
  • In Heimen für alte Menschen müssen Sie eine Maske tragen.
    Auch in Heimen für Menschen mit Behinderung.
    Oder in Unterkünften für Asyl-bewerber.
    Die Maske muss FFP2 oder KN95 sein.
    Nur wenn Sie allein sind, dürfen Sie die Maske abnehmen.
    Auch in Pausen müssen Sie die Maske tragen.
    Wenn Sie mit anderen zusammen sind.
  • Bei der Arbeit müssen Sie eine Maske tragen.
    Wenn Sie in einem geschlossenen Raum sind.
    Und wenn Sie weniger als 2 Meter Abstand haben.
    Die Maske ist nicht nötig:
    Wenn alle aus einem Haushalt kommen.
    Oder wenn Sie immer 2 Meter Abstand halten.
    Und wenn Sie alle 20 Minuten 5 Minuten lüften.
  • In Fahr-gemeinschaften müssen Sie eine Maske tragen.
    Wenn Sie mit Personen aus anderen Haushalten fahren.
    Die Maske muss FFP2 oder KN95 sein.
    Ausnahmen:
    Wenn Sie eine Brille tragen.
    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
    Oder wenn Sie unter 14 Jahre alt sind.
    Kinder ab Schul-alter müssen eine Alltags-maske tragen.
  • Kirchen und Religions-gemeinschaften sollen keine Gottesdienste machen.
    Bis zum 10. Januar.
    Wenn sie doch Gottesdienste machen:
    Dann dürfen weniger Menschen kommen.
    30 Prozent weniger als sonst.
    Und der Gottesdienst darf nur 45 Minuten dauern.
    Die Kirchen müssen ein Lüftungs-konzept haben.
    Sie müssen oft lüften.