Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen

Gesamtschule und Gymnasium laden Eltern ein

Rietberg. Für die weiterführenden Schulen gibt die Abteilung Schule, Kultur, Sport der Stadt Rietberg jetzt die einheitlichen Anmeldetermine bekannt. Eltern von Viertklässlern, die nach den Sommerferien auf die Richard-von-Weizsäcker-Gesamtschule oder zum Gymnasium Nepomucenum wechseln möchten, sollten sich diese Termine notieren: Montag bis Freitag, 14. bis 18. Februar. An diesen Tagen werden Anmeldungen auch für die gymnasiale Oberstufe entgegengenommen.

Am Gymnasium Nepomucenum Rietberg werden die Anmeldungen im Sekretariat des Gymnasiums, Torfweg 65, VEZ (Verwaltungs- und Erprobungsstufenzentrum), entgegengenommen, und zwar am

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Mittwoch von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr
  • Freitag von 9 bis 12 Uhr

Das Gymnasium bittet darum, zur Anmeldung maximal zu zweit zu kommen, das heißt nur ein Elternteil und das Schulkind darf gern mitkommen.

Anmeldetermine zur Richard-von-Weizsäcker-Gesamtschule werden in folgendem Zeitraum vergeben:

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr
  • Dienstag von 9 bis 18 Uhr
  • Freitag von 9 bis 13 Uhr

An beiden Schulen ist vorab eine Online-Terminreservierung erforderlich. Darüber hinaus werden für die Anmeldung diverse ausgefüllte Anmeldeformulare benötigt, welche im Vorhinein auf den Homepages der Schulen unter www.gesamtschule-rietberg.de beziehungsweise www.nepomucenum-rietberg.de heruntergeladen werden können.

Bei der Anmeldung sind in jedem Fall das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, das letzte Zeugnis, der von der Grundschule ausgestellte Anmeldeschein mit der Übergangsempfehlung sowie eine Bescheinigung über einen bestehenden ausreichenden Maserninfektionsschutz (Impfausweis oder gelbes Kinderuntersuchungsheft beziehungsweise ärztliches Zeugnis) mitzubringen.

Zudem ist die 3G-Regel zu beachten. Daher ist ein Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder der Nachweis eines aktuellen Corona-Tests (kein Selbsttest) mitzubringen. Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen.