Standesamt

Viele Menschen glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall, wird jedes dieser Ereignisse beurkundet.

Das Standesamt in Rietberg

Das Standesamt befindet sich im Alten Progymnasium (Kosterstraße 13) mit freundlichem und stilvollem Ambiente.

Heiraten können Sie bei uns montags bis freitags sowie an ausgewählten Samstagen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich oder telefonisch.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Besuchstermin.

Heiraten im Trauzimmer

Sondertrautermine im Trauzimmer:

Samstag, 28.09.2024, 9.30 Uhrbereits belegt

Samstag, 28.09.2024, 10.30 Uhrbereits belegt

Samstag, 28.09.2024, 11.30 Uhr bereits belegt

 

Samstag, 30.11.2024, 9.30 Uhrbereits belegt

Samstag, 30.11.2024, 10.30 Uhr bereits belegt

Samstag, 30.11.2024, 11.30 Uhr bereits belegt

 

Samstag, 25.01.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 25.01.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Samstag, 25.01.2025, 11.30 Uhr – bereits belegt

                    

Samstag, 17.05.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 17.05.2025, 10.30 Uhr – noch frei 

Samstag, 17.05.2025, 11.30 Uhr – bereits belegt   

 

Samstag, 05.07.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 05.07.2025, 10.30 Uhr – bereits belegt

Samstag, 05.07.2025, 11.30 Uhr – bereits belegt

 

Samstag, 20.09.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 20.09.2025, 10.30 Uhr – noch frei 

Samstag, 20.09.2025, 11.30 Uhr  – noch frei

 

Heiraten im Ratssaal

Trautermine im Ratssaal:

Freitag, 25.10.2024, 10.30 Uhr Uhr – noch frei

Freitag, 25.10.2024, 11.30 Uhr bereits belegt

Freitag, 25.10.2024, 13.30 Uhrbereits belegt

Freitag, 25.10.2024, 14.30 Uhr bereits belegt

 

Samstag, 26.10.2024, 9.30 Uhrbereits belegt

Samstag, 26.10.2024, 10.30 Uhr bereits belegt

Samstag, 26.10.2024, 11:30 Uhrbereits belegt

 

Freitag, 14.02.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Freitag, 14.02.2025, 11.30 Uhr – noch frei

Freitag, 14.02.2025, 13.30 Uhr – noch frei

Freitag, 14.02.2025, 14.30 Uhr  – noch frei

 

Samstag, 15.02.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 15.02.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Samstag, 15.02.2025, 11.30 Uhrbereits belegt

 

Freitag, 09.05.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Freitag, 09.05.2025, 11.30 Uhr – noch frei

Freitag, 09.05.2025, 13.30 Uhr – noch frei

Freitag, 09.05.2025, 14.30 Uhr – bereits belegt

 

Samstag, 10.05.2025, 9.30 Uhr bereits belegt

Samstag, 10.05.2025, 10.30 Uhr – bereits belegt

Samstag, 10.05.2025, 11.30 Uhr – bereits belegt

 

Freitag, 13.06.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Freitag, 13.06.2025, 11.30 Uhr – noch frei

Freitag, 13.06.2025, 13.30 Uhr – noch frei

Freitag, 13.06.2025, 14.30 Uhr – noch frei

 

Samstag, 14.06.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 14.06.2025, 10.30 Uhr – bereits belegt

Samstag, 14.06.2025, 11.30 Uhr bereits belegt

 

Freitag, 29.08.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Freitag, 29.08.2025, 11.30 Uhr – noch frei

Freitag, 29.08.2025, 13.30 Uhr – noch frei

Freitag, 29.08.2025, 14.30 Uhr – noch frei

 

Samstag, 30.08.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 30.08.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Samstag, 30.08.2025, 11.30 Uhr – bereits belegt

 

Freitag, 24.10.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Freitag, 24.10.2025, 11.30 Uhr – noch frei

Freitag, 24.10.2025, 13.30 Uhr – noch frei

Freitag, 24.10.2025, 14.30 Uhr – noch frei

 

Samstag, 25.10.2025, 9.30 Uhr – noch frei

Samstag, 25.10.2025, 10.30 Uhr – noch frei

Samstag, 25.10.2025, 11.30 Uhr – bereits belegt


Der Ratssaal steht nur an ausgewählten Terminen für Eheschließungen zur Verfügung. Für die Benutzung des Ratssaales wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben.

Heiraten im Gartenschaupark

Derzeit gibt es keine freien Termine zu Hochzeiten im Gartenschaupark.

Aufgaben des Standesamtes

Eheschließung

Wenn sich zwei Personen dazu entschließen (standesamtlich) zu heiraten, müssen sie nicht wie früher das Aufgebot bestellen. Seit einigen Jahren ist stattdessen eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen.

Ein Eheschließungstermin beim Standesamt Rietberg kann allerdings vorab telefonisch reserviert werden.

Die Eheschließung ist bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anzumelden. Sollten mehrere Wohnsitze vorliegen, sollte nach Möglichkeit das Standesamt ausgewählt werden, bei dem die Hochzeit stattfinden soll.

Nachdem der Standesbeamte festgestellt hat, dass kein Ehehindernis besteht, können die Brautleute heiraten. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich. Trotzdem können weiterhin ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 1. Oktober 2017 ebenfalls die Ehe schließen.
Da sich die persönlichen Verhältnisse der Verlobten (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.) von Fall zu Fall unterscheiden, ist es sinnvoll vor Anmeldung der Eheschließung ein Beratungsgespräch mit dem Standesbeamten zu führen. Hier kann dann insbesondere geklärt werden, welche Unterlagen für die Anmeldung vorliegen müssen. Wenden Sie sich dazu gerne telefonisch an uns.

Was muss ich mitbringen?

In jedem Fall nötig:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei ledigen Personen:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Rietberg wohnen

Bei Personen, die bereits verheiratet waren:

wie oben und zusätzlich
Für die letzte Vorehe:

  • Eheurkunden (Heiratsurkunden) mit Auflösungsvermerk (ggfls. mit Übersetzungen) oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister

für alle weiteren Vorehen:

  • Nachweis oder Angaben über die Eheschließung und Auflösung der Ehe


Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:

  • Geburtsurkunden der Kinder sowie ggfls. einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung

Bei Aussiedlern aus den ehemaligen GUS-Staaten und Polen:

  • Geburtsurkunde (Original) mit Übersetzung
  • Bescheinigungen über die Namenserklärung der Spätaussiedler
  • Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis, Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde
  • ggfls. Abschrift vom Familienbuch auf Antrag der Eltern

Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Geburtsurkunde, möglichst international (sonst: Original mit Übersetzung)
  • Ehefähigkeitszeugnis, das in der Regel von der Heimatbehörde ausgestellt wird

Wegen der vielen heimatstaatlichen Besonderheiten und Ausnahmen fragen Sie bitte auf jeden Fall die Standesbeamten.

Wichtig: Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen von einem amtlich anerkannten Dolmetscher übersetzt worden sein.

Eheschließung im Ausland (Ehefähigkeitszeugnis)

Sie haben sich für eine Eheschließung im Ausland entschieden?

Für diesen Fall ist die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland nicht erforderlich. Sie müssen sich beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes im Ausland erkundigen, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden.

Wird von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und somit die Ehefähigkeit gegeben ist.

Geburt

Die Beurkundung der Geburt erfolgt durch das Standesamt des Geburtsortes. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erfolgt die Beurkundung insofern durch das zuständig Standesamt. Bei einer Hausgeburt im Stadtgebiet Rietberg wird die Geburt vom Standesamt Rietberg beurkundet.

Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie beim Standesamt vorlegen müssen.

Namenserklärungen
Gesetzliche Namensänderungen

Die gesetzliche Namensänderung wird nach dem bürgerlichen Recht entschieden.

Hier haben Sie eine nicht abschließende Auswahl, was alles möglich ist:

  • Bestimmung des Ehenamens
  • Hinzufügung eines Namens zum Familiennamen in der Ehe
  • Widerruf eines hinzugefügten Namens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Neubestimmung eines Familiennamens des Kindes nach Begründung der gemeinsamen Sorge oder nach Anerkennung der Vaterschaft
  • Neubestimmung des Familiennamens des Kindes bei Änderung des Namens eines Elternteils (Einbenennung)
  • Namenserklärung für Spätaussiedler
  • Namenserklärung für Flüchtlinge und Asylberechtigte

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Standesamtes.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung, auch behördliche Namensänderung genannt, kommt erst zum Zuge, wenn die gesetzliche Namensänderung nicht greift. Sie hat einen Ausnahmecharakter und dient dazu, Probleme und Behinderungen mit dem Vor- oder Familiennamen zu beseitigen. Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diese Voraussetzung wird im Einzelfall geprüft.

Diese Form der Namensänderung wird von der Kreisverwaltung Gütersloh entschieden.

Eine ausführliche Beratung kann Ihnen die Kreisverwaltung Gütersloh geb: Tel. (05241) 85-2221 oder E-Mail ordnung@kreis-guetersloh.de.

Sterbefall

Ein Sterbefall in Rietberg ist dem zuständigen Standesamt Rietberg innerhalb von drei dem Todestag folgenden Werktagen anzuzeigen (der Samstag gilt nicht als Werktag).

In der Regel übergeben die Angehörigen die Anzeige und die Erledigung der Formalitäten einem bevollmächtigten Bestattungsunternehmen. Der Bestatter kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an, sodass die Angehörigen sich nicht um diese Formalitäten kümmern müssen.

  • Die Bestatter werden gebeten, die Unterlagen zur Sterbefallbeurkundung vorab per E-Mail oder Fax (05244-986-437) an das Standesamt zu senden.

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind verpflichtet:

• das Familienoberhaupt,

• derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

• jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat,

• öffentliche Anstalten und Einrichtungen

Ein Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einem Alten- oder Pflegeheim, so erfolgt die Anzeige schriftlich durch den Leiter der Einrichtung.

Urkundenanforderung

Benötigen Sie eine Urkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus einem Personenstandsregister und wurde der Personenstandsfall in Rietberg beurkundet, so können Sie diese gerne per E-Mail beantragen. Nutzen Sie dazu bitte dieses Formular.

Vaterschaftsanerkennung

Sie erwarten ein Kind und sind nicht miteinander verheiratet?

In diesem Fall haben Sie als Vater des Kindes die Möglichkeit, eine Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen. Die Erklärung können Sie vor oder nach der Geburt des Kindes gebührenfrei bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung bedarf der Zustimmung durch die Mutter. Durch die Vaterschaftsanerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Beziehungen ein.

Auskunft aus dem Personenstandsregister

Sie möchten einen Familienstammbaum erstellen oder etwas von Ihren Vorfahren erfahren?

Seit 1876 werden Personenstandsbeurkundungen von den Standesämtern vorgenommen. Davor waren die Kirchenämter zuständig. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.

Voraussetzung ist, dass Ihre Vorfahren in Rietberg geboren, geheiratet oder verstorben sind. Personenstandsregister werden wie folgt aufbewahrt:

• Geburtenregister: 110 Jahre

• Eheregister: 80 Jahre

• Sterberegister: 30 Jahre

Alles, was über die Aufbewahrungsfrist hier im Standesamt hinausgeht, wird im städtischen Archiv aufbewahrt.

Nachbeurkundung von Personenstandsfällen

Für deutsche Staatsangehörige (oder rechtlich gleichgestellte Personen) besteht die Möglichkeit, einen Personenstandsfall, der sich im Ausland ereignet hat, in ein deutsches Register beurkunden zu lassen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich, für die Sie bitte telefonisch einen Termin vereinbaren. 

Kontakt
Das Team des Standesamtes

Zeiten für Terminvereinbarungen


    Montag8.30 - 12.30 Uhr
    Dienstag8.30 - 12.30 Uhr
    14.00 - 17.00 Uhr
    Mittwoch8.30 - 12.30 Uhr
    Donnerstag8.30 - 12.30 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr
    Freitag8.30 - 12.00 Uhr

    Termine können telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.