Folgende Möglichkeiten der Bestattung bietet die Stadt Rietberg an:
- Erdreihengrab für Verstorbene ab 5 Jahren
- Erdreihengrab für Verstorbene unter 5 Jahren
- Erdwahlgrab
- Gärtnerisch gestaltetes Urnengemeinschaftsgrab
- Rasenreihengrab für Sarg
- Rasenreihengrab für Urne
- Urnenreihengrab
- Urnenwahlgrab
- Baumurnenwahlgrab
Erdreihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die in den meisten Fällen der Reihe nach belegt und im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Die Erdreihengrabstätte ist ausschließlich für die Bestattung einer Person vorgesehen und ein Wiedererwerb bzw. Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Erdwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die nach Ablauf der Ruhezeit um mindestens fünf Jahre verlängert werden können. Erdwahlgrabstätten können sowohl auf frei gewordenen Grabstellen als auch auf dafür vorgesehene Felder in Reihenfolge ausgewählt werden.
Ein gärtnerisch gestaltetes Urnengemeinschaftsgrab bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung in einem gärtnerisch gestalteten Bereich des Friedhofs. Die Grabstätte ist mit einer von der Friedhofsverwaltung ausgewählten Bepflanzung angelegt. Die Pflege der Grabstätte erfolgt ebenfalls durch die Friedhofsverwaltung. Der Verstorbene kann anonym beigesetzt oder auf einer zentralen Gravurtafel namentlich erwähnt werden.
Die Rasenreihengrabstätte für Sarg oder Urne ist eine Form des pflegefreien Erdgrabes, das für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne genutzt werden kann. Die Grabstellen sind auf einer Rasenfläche vorgesehen. Eine Einfassung der Grabstelle ist nicht möglich. Verstorbene werden jeweils auf einer einheitlich gestalteten Bodenplatte namentlich erwähnt. Grablichter oder Grabschmuck müssen auf einer zentralen dafür angelegten Fläche abgelegt werden.
In einer Urnenreihengrabstätte kann ausschließlich eine Person beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Grabstätte über die Ruhefrist (30 Jahre) hinaus ist nicht möglich.
Eine Urnenwahlgrabstätte ist eine etwa 110 x 90 cm große Grabstelle in der Erde. Die Ruhezeiten dieser Grabstätte liegt bei 30 Jahren und kann im Anschluss auf eine beliebige Zeit verlängert werden, jedoch um mindestens fünf Jahre. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu vier Verstorbene ihre letzte Ruhe finden.
Baumurnenwahlgrabstätten sind Grabstätten im direkten Umfeld von Bäumen. Die Vergabe der Grabstelle erfolgt der zeitlichen Abfolge nach und wird durch den Friedhofsträger vorgenommen. Die Ruhezeit der Baumurnenwahlgrabstätten liegt bei 30 Jahren. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts kann jederzeit um mindestens 5 Jahre erfolgen. Eine Baumurnenwahlgrabstätte bietet die Möglichkeit, zwei Urnen beizusetzen.