Finanzen

Hier geht es ums Geld – die Finanzen der Stadt Rietberg. Die Herzstücke dieses Bereichs sind der Haushaltsplan, der Jahresabschluss und der Gesamtabschluss.

Haushalt der Stadt

Der Haushaltsplan wird jedes Jahr vom Rat der Stadt Rietberg beschlossen. Darin ist festgelegt, wieviel Geld die Stadt im nächsten Jahr ausgeben darf. Und wofür.

Der Jahresabschluss ist sozusagen das Gegenstück zum Haushaltsplan. Wohingegen beim Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben im Voraus geplant werden, weist der Jahresabschluss am Ende eines Jahres aus, wie viel Geld denn tatsächlich ausgegeben und eingenommen wurde.

Der Gesamtabschluss stellt die finanzielle Gesamtsituation der Stadt Rietberg dar. Hierfür werden die ausgegliederten städtischen Betriebe zusammen mit der Stadt als Einheit betrachtet. Das Pendant hierzu ist der kaufmännische Konzernabschluss, in dem Wirtschaftsunternehmen gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen betrachtet werden.

Im Online-Haushalt der Stadt Rietberg lässt sich per Mausklick jedes Detail der Finanzplanung aufrufen. Dies bietet größtmögliche Transparenz, auch im Bereich der städtischen Finanzen.

Kontakt
Andreas Göke
Haushaltsplan 2023

Der Haushaltsplan 2023

Der Haushaltsplan 2023 wurde am 15. Dezember 2022 vom Rat der Stadt Rietberg beschlossen. Aufwendungen in Höhe von 80.536.325 Euro stehen Erträgen von 74.934.720 Euro gegenüber. Dies ergibt ein geplantes Jahresergebnis von -5.601.505 Euro.
Investitionsausgaben sind in Höhe von 43,5 Mio. Euro geplant, wobei die Stadt voraussichtlich Zuschüsse und weitere Investitionseinnahmen von 19,3 Mio. Euro erhält. Zur Deckung der hohen Investitionsauszahlungen wird die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 24,2 Mio. Euro notwendig sein.

Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss 2021 gibt rückblickend Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Haushaltsjahres. Er ist somit das Gegenstück zur vorhergehenden Haushaltsplanung und zeigt auf, inwiefern die geplanten Ausgaben und Einnahmen tatsächlich angefallen sind.

Grundsteuerreform NRW

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. -eigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen
  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung bislang verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert). Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über Ihr Online-Finanzamt »Elster« möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Ab wann die Änderungen greifen

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Wiedenbrück unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (05242) 934-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr).