Baugebiete
Die Stadt Rietberg ist kontinuierlich dabei, in allen sieben Stadtteilen neue Baugebiete für die Wohnbebauung auszuweisen.
Die Stadt Rietberg ist kontinuierlich dabei, in allen sieben Stadtteilen neue Baugebiete für die Wohnbebauung auszuweisen.
Aktuell bietet die Stadt Rietberg mehrere Grundstücke zum Kauf an.
Mit dem Verkauf der Wohnbaugrundstücke verfolgt die Stadt Rietberg das Ziel, Bauwilligen die Möglichkeit zu geben, Wohneigentum in Rietberg zu schaffen.
Die Stadt Rietberg bietet im Baugebiet Langer Schemm-Erweiterung II ein Wohnbaugrundstück zur Größe von 517 m² an. Das Baugebiet ist über die Straße Langer Schemm erschlossen und hat eine fußläufige Verbindung zum Spielplatz sowie zum Sperberweg. Das Grundstück wird zu vergünstigten Konditionen unterhalb des Bodenrichtwertes angeboten.
Um auf dieses Grundstück zugreifen zu können, dürfen der/die Bewerber/in sowie der/die Ehe-/Lebenspartner/in bzw. Freund/in nicht Eigentümer einer Immobilie sein. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien. Des Weiteren darf das Jahresbruttoeinkommen bei Einzelpersonen 58.000 Euro und bei Ehe-/Lebenspartnern 116.000 Euro nicht übersteigen. Für jedes im Haushalt lebende Kind bis Vollendung des 18. Lebensjahres werden zusätzlich 7.000 Euro brutto/Jahr angerechnet. Das Jahreseinkommen ist bei der Bewerbung mit Einkommensteuerbescheid 2024 nachzuweisen. Sollte das Jahreseinkommen in dem Jahr die Einkommensgrenze übersteigen, ist das durchschnittlich zu berücksichtigende Einkommen rückwirkend für einen Zeitraum von 3 Jahren nachzuweisen.
Der Erwerber verpflichtet sich, das errichtete Gebäude für die Dauer von zwölf Jahren selbst zu nutzen. Die Frist wird ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch berechnet. Eine Teilvermietung ist möglich.
Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der zwölf Jahre vermietet oder veräußert wird, besteht für die Stadt Rietberg ein Rückkaufsrecht bzw. alternativ die Berechtigung, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30 Euro/m² zu verlangen.
Der Kaufpreis beträgt 130,00 Euro/m², somit insgesamt 67.210 Euro zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten. Das Grundstück kann auch auf Erbpacht erworben werden. Der Erbbauzins beträgt jährlich 5,20 Euro/m², somit 2.688,40 €Euro.
Zusätzlich zum Kaufpreis und den Erbbauzinsen sind an die Stadt Rietberg die Aufwendungen für die Anschlussmöglichkeit der Grundstücke an den Schmutz- und Regenwasserkanal (Kanalanschlussbeitrag) sowie der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße zu zahlen. Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 3.474,24 Euro. Auf den Erschließungsbeitrag ist mit Vertragsabschluss eine Vorausleistung zu entrichten. Diese beträgt 45,00 Euro/m², somit 23.265,00 Euro. Nach dem erstmaligen endgültigen Ausbau, der erfahrungsgemäß dann durchgeführt wird, wenn die Mehrzahl der Grundstücke bebaut ist, erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung. Die Entscheidung zum Ausbau obliegt dem Rat der Stadt Rietberg.
Des Weiteren sind der Stadt Rietberg die Vermessungskosten in Höhe von 3.578,84 Euro zu erstatten.
Bei einem Kauf des Grundstückes sind an die Stadt Rietberg insgesamt 97.528,08 Euro zu zahlen.
Für die sonstige Erschließung des Grundstückes, unter anderem mit Strom, Wasser und Telekommunikation entstehen weitere Kosten, die durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.
Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eintragung des Eigentums im Grundbuch, zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die Stadt Rietberg eine Rückübertragung des Grundstückes zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen vor.
Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 278.1 Langer Schemm-Erweiterung ist das Grundstück mit maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude bzw. mit einer Wohnung je Doppelhaushälfte bebaubar. Flachdächer sind im gesamten Baugebiet nicht zugelassen. Bei den Grundstücken Nr. 1 bis 12 ist die Firstrichtung vorgeschrieben.
Für die Wärme- und Warmwasserversorgung dürfen keine fossilen Brennstoffe verwendet werden.
Die weitere bauliche Nutzung des Grundstückes sowie die Gestaltungsvorgaben ergeben sich aus dem beigefügten Bebauungsplan und den textlichen Festsetzungen. Eine frühzeitige Abstimmung der geplanten Bebauung des Grundstückes mit den Mitarbeitern/innen der Abteilung Bauaufsicht, Telefon (05244) 986-36305, E-Mail: bauaufsicht@stadt-rietberg.de, wird empfohlen.
Im Bereich der Straße Langer Schemm wirkt Verkehrslärm auf das Plangebiet ein. Die Beurteilung erfolgte im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens. In der Schlussfolgerung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass dennoch die Anforderungen an gesundes Wohnen gegeben sind (vgl. Darstellung in der Plankarte unter „A“ sowie in den textlichen Erläuterungen unter F/7a).
Im Norden grenzt an das Plangebiet eine gewerbliche Nutzung (derzeit Getränkevertrieb). Durch bauliche Maßnahmen sowie entsprechende Betriebsvorgaben sind die Anforderungen an das Wohngebiet erfüllt (siehe Erläuterungen unter F/7b in den textlichen Festsetzungen). Die Begründung zum Bebauungsplan nimmt dazu ausführlich Stellung.
Die zwei östlich gelegenen Flurstücke 213 und 214 sind jeweils mit maximal vier Wohneinheiten bebaubar.
Im gesamten Stadtgebiet können nicht tragfähige Boden auftauchen. Daher empfiehlt die Stadt Rietberg dem Erwerber, ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen.
Das Grundstück ist baureif erschlossen.
Die Straßenausbauplanung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Anordnung der Grundstückszufahrt sowie die Aufteilung des Straßenraumes sind hieraus ersichtlich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Anschlüsse im Bereich der Zufahrten zum Grundstücken herausgelegt wurden. Es ist ratsam, dies bei der Anordnung des Anschlussraumes im Haus zu beachten.
Außerdem weist die Stadt Rietberg ausdrücklich darauf hin, dass eine Einflussnahme auf den Ausbau der Erschließungsanlagen durch den Käufer nicht besteht. Zeitpunkt, Planung (einschl. Höhenlage) und Art des Ausbaues werden allein von der Stadt bestimmt.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung ist die Pflege der im Straßenraum angelegten Grünflächen und Beete von den Eigentümern der unmittelbar angrenzenden Grundstücke zu übernehmen. Die Pflege umfasst das regelmäßige Entfernen und Beseitigen von Wildkräutern und Gras, regelmäßiges Aufsammeln und Beseitigen von Unrat und Abfällen.
Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen wird der Neubau von Familienheimen gefördert. Auskünfte erhalten Sie hierzu von Valentina Holfeld, Abteilung Wohnungsbauförderung beim Kreis Gütersloh, Telefon: (05241) 85-1927 oder E-Mail: valentina.holfeld@gt-net.de.
Bei einem Neubau müssen die Anforderungen der EnEV beachtet werden. Diese Anforderungen an Wohngebäude kann die Energieberaterin der Verbraucher-Zentrale NRW für Rietberg, Michaela Prelle, erläutern. Sie gibt außerdem wertvolle Tipps und sachkundige Antworten zu weitergehenden energiesparenden Maßnahmen, zu Fragen der Zuschussbewilligung, zu zinsgünstigen Darlehn sowie zur Antragstellung. Eine Terminvereinbarung ist zu empfehlen. Die Verbraucherzentrale in Rietberg ist donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude Bahnhofstraße 14 in Rietberg erreichbar, Telefon (05244) 905919, oder E-Mail an rietberg.energie@verbraucherzentrale.nrw.
Die Bewerbung einschließlich Ihrem Einkommensteuerbescheid 2024 sowie ggf. weitere Nachweise einer Ehrenamtstätigkeit, Schwerbehinderung oder Schwangerschaft sind spätestens bis zum 6. März 2026 an die Stadt Rietberg, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg, zu senden. Sie können die Unterlagen auch in der Abteilung Wirtschaftsförderung & Grundstücksangelegenheiten, Rathausstraße 36, 33397 Rietberg, Zimmer 4 oder 5, abgeben. Wenn die Unterlagen nicht bis zum vorgenannten Termin eingehen, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten, sind gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheiden die politischen Gremien.
Die Stadt Rietberg bietet im Stadtteil Rietberg drei Wohnbaugrundstücke, gelegen an der Bruchstraße im Nahbereich der Ems, an. Die Grundstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt und haben Größen von ca. 529 m², ca. 725 m² und ca. 1.002 m².
Die Grundstücke werden nach Gebot vergeben. Besondere Bewerbungsvoraussetzungen sind nicht gefordert. Das geplante Gebäude ist nicht zwingend selbst zu nutzen. Es kann ein Mietobjekt errichtet werden.
Das Mindestgebot beträgt als Nettokaufpreis (ohne Erschließungskosten) 340,00 Euro/m².
Auf der Fläche hat sich ein Bungalow befunden. Der Abbruch der Immobilie erfolgte sach- und fachgerecht. Während der Abbrucharbeiten wurden keine weitergehenden Beeinträchtigungen festgestellt. Dennoch kann es sein, dass sich im Boden bisher nicht bekannte Befestigungen oder Leitungen und Rohre befinden.
Auf dem Grundstück hat durch den Alt-Eigentümer eine Teichverfüllung stattgefunden, ohne diesen Bereich zu verdichten (siehe Anlage). Seitens der Stadt Rietberg kann daher kein tragfähiger Boden zugesichert werden. Auch aufgrund der Nähe zum Gewässer wird den Erwerbern die Einholung eines Baugrundgutachtens dringend empfohlen.
Die Vermessung des Grundstückes wurde in Auftrag gegeben.
Die Bauflächen sind mit Einzel- oder Doppelwohnhäusern mit max. zwei Wohnungen je Gebäude bzw. mit einer Wohnung je Doppelhaushälfte zu bebauen. Die bauliche Nutzung ist mit maximal zwei Vollgeschossen möglich. Es sind nur Flachdächer zulässig. Die Gebäudehöhe beträgt maximal 6,80 Meter, die Errichtung eines Staffelgeschosses ist nicht zulässig (siehe beigefügter Lageplan).
Für die Wärme- und Warmwasserversorgung dürfen keine fossilen Brennstoffe verwendet werden.
Die Grundstücke sind – je nach Straßen- und/oder Geländeniveau – ggf. aufzufüllen.
Die Zufahrt zu dem Bauplatz von ca. 725 m² erfolgt über den Stichweg.
Die Grundstücke mit den Flächengrößen von rund 725 m² und rund 529 m² werden durch einen Schmutz- und Regenwasseranschluss in der Bruchstraße erschlossen. Das Grundstück mit einer Fläche von rund 1.002 m² verfügt über einen Schmutzwasseranschluss im Bereich der Stichstraße. Das anfallende Niederschlagswasser ist vorerst ortsnah zu beseitigen. Wenn der endgültige Ausbau der Bruchstraße bzw. des Stichweges erfolgt, ist das Grundstück dann an den Regenwasserkanal anzuschließen.
Zusätzlich zu dem vorstehend aufgeführten Kaufpreis sind an die Stadt Rietberg die Erschließungskosten für den erstmaligen endgültigen Straßenausbau nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu entrichten.
Für die Grundstücke ist eine Vorausleistung in Höhe von 45,00 Euro/m² auf die Kosten des endgültigen Ausbaus der Erschließungsstraße zu zahlen. Nach dem erstmaligen endgültigen Ausbau erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung. Über den Zeitpunkt der endgültigen Erschließung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Rietberg.
Des Weiteren sind der Stadt Rietberg die Vermessungskosten in Höhe von ca. 7,00 Euro/m² zu erstatten.
Für die sonstige Erschließung der Grundstücke, unter anderem mit Strom, Wasser und Telekommunikation entstehen weitere Kosten, die durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.
Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eintragung des Eigentums im Grundbuch, zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die Stadt Rietberg eine Rückübertragung des Grundstückes zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen vor.
Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen wird der Neubau von Familienheimen gefördert. Auskünfte erhalten Sie hierzu von Valentina Holfeld, Abteilung Wohnungsbauförderung beim Kreis Gütersloh, Telefon: (05241) 85-1927 oder E-Mail: valentina.holfeld@gt-net.de.
Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der EnEV beachtet werden. Diese Anforderungen an Wohngebäude kann die Energieberaterin der Verbraucher-Zentrale NRW für Rietberg, Michaela Prelle, erläutern. Sie gibt außerdem wertvolle Tipps und sachkundige Antworten zu weitergehenden energiesparenden Maßnahmen, zu Fragen der Zuschussbewilligung, zu zinsgünstigen Darlehn sowie zur Antragstellung. Eine Terminvereinbarung ist zu empfehlen. Die Verbraucherzentrale in Rietberg ist donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude Bahnhofstraße 14 in Rietberg erreichbar, Telefon (05244) 905919, oder E-Mail an rietberg.energie@verbraucherzentrale.nrw.
Bei Interesse senden Sie bitte den beigefügten Bewerbungsbogen bis zum 06.03.2026 an die Stadt Rietberg, Abteilung 03, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg oder geben die Bewerbung in der Abteilung Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten, Rathausstraße 36, 33397 Rietberg, Zimmer 4 oder 5, ab. Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Termins sowie auf das Beifügen der vollständigen Unterlagen, da anderenfalls Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Wenn für Sie mehrere Grundstücke in Frage kommen, legen Sie bitte eine Priorität fest, für den Fall, dass Sie auf Ihr favorisiertes Grundstück nicht zugreifen können. An die in der Bewerbung angegebene Reihenfolge sind Sie gebunden.
Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten, sind gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht. Über die Vergabe der Grundstücke entscheiden die politischen Gremien.
Die Stadt Rietberg bietet im Stadtteil Bokel im Baugebiet Doppheide-Erweiterung II ein Grundstück zur Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus an. Das Grundstück ist im Lageplan rot gekennzeichnet und hat eine Gesamtgröße von 1.127 m². Die bebaubare Fläche beläuft sich auf 811 m², 316 m² sind im Bebauungsplan als erhaltenswerter Gehölz-/Uferrandstreifen festgesetzt.
Das Mindestgebot für die bebaubare Fläche beträgt als Nettokaufpreis (ohne Erschließungskosten) 135 Euro/m² = insgesamt 109.485 Euro.
Der Kaufpreis für den Gehölz-/Gewässerstreifen beläuft sich auf 36,00 Euro/m², somit 11.376 Euro.
Zusätzlich zu dem Kaufpreis sind an die Stadt Rietberg für die bebaubare Fläche die Aufwendungen für die Anschlussmöglichkeit des Grundstückes an den Schmutz- und Regenwasserkanal (Kanalanschlussbeitrag) sowie der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße zu zahlen.
Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 5.449,92 Euro.
Über den Erschließungsbeitrag nach dem BauGB wird eine Vorausleistungsvereinbarung abgeschlossen. Es ist ein Betrag in Höhe von 45,00 Euro/m², somit 36.495 Euro zu entrichten. Nach dem erstmaligen endgültigen Ausbau, der erfahrungsgemäß dann durchgeführt wird, wenn die Mehrzahl der Grundstücke bebaut ist, erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung. Die Entscheidung zum Ausbau obliegt dem Rat der Stadt Rietberg.
Des Weiteren sind der Stadt Rietberg die Vermessungskosten in Höhe von 7.148,29 Euro zu erstatten.
Für die sonstige Erschließung des Grundstückes, unter anderem mit Strom, Wasser und Telekommunikation entstehen weitere Kosten, die durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.
Die bauliche Nutzung des Grundstückes sowie die Gestaltungsvorgaben ergeben sich aus dem beigefügten Bebauungsplan Nr. 281.2 Doppheide-Erweiterung II und den textlichen Festsetzungen. Es sind maximal sechs Wohneinheiten zugelassen. Die Traufhöhe beträgt 6,50 Meter und die Firsthöhe 10,50 Meter. Ein Flachdach ist ausgeschlossen.
Der Gewässerrand- und Gehölzstreifen ist von Zäunen und Aufbauten freizuhalten. Die Stadt Rietberg und von ihr beauftragte Dritte erhalten das Recht, den Gewässerrandstreifen jederzeit für Unterhaltungsarbeiten am Gewässer zu betreten und ggf. mit Geräten zu befahren.
Im nördlichen Bereich des Gebietes ist im Rahmen der Bebauung partiell nicht tragfähiger Boden aufgetreten. Die Erstellung eines Baugrundgutachtens wird daher empfohlen.
Das Grundstück ist – je nach Straßen- und Geländeniveau – aufzufüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nach Anlegung der Baustraße auf dem Grundstück mit Steinen durchsetzter Boden befinden kann.
Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eintragung des Eigentums im Grundbuch zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die Stadt Rietberg eine Rückübertragung des Grundstückes zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen vor.
Das Grundstück ist baureif erschlossen. Die Zufahrtsmöglichkeiten sind in der Straßenplanung dargestellt.
Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen der EnEV beachten. Die hier gestellten Anforderungen an Wohngebäude erläutert Ihnen gerne die Energieberaterin der Verbraucher-Zentrale NRW für Rietberg, Michaela Prelle. Sie gibt außerdem wertvolle Tipps und sachkundige Antworten zu weitergehenden energiesparenden Maßnahmen, zu Fragen der Zuschussbewilligung, zu zinsgünstigen Darlehn sowie zur Antragstellung. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Die Verbraucherzentrale in Rietberg erreichen Sie donnerstags in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Gebäude Bahnhofstraße 40 in Rietberg, Telefon (05244) 905919 oder per E-Mail an rietberg.energie@verbraucherzentrale.nrw.
Bei Interesse senden Sie bitte den Bewerbungsbogen bis zum 06.03.2026 an die Stadt Rietberg, Abteilung 03, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg. Sie können die Bewerbung auch in der Abteilung Wirtschaftsförderung & Grundstücksangelegenheiten, Rathausstraße 36, 33397 Rietberg, Zimmer 4 oder 5, abgeben. Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Termins, da anderenfalls Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Die Stadt Rietberg ist in ihrer Vergabeentscheidung frei und nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt Rietberg.