Baugebiete
Die Stadt Rietberg ist kontinuierlich dabei, in allen sieben Stadtteilen neue Baugebiete für die Wohnbebauung auszuweisen.
Die Stadt Rietberg ist kontinuierlich dabei, in allen sieben Stadtteilen neue Baugebiete für die Wohnbebauung auszuweisen.
Aktuell bietet die Stadt Rietberg ein Grundstück zum Kauf an.
Mit dem Verkauf der Wohnbaugrundstücke verfolgt die Stadt Rietberg das Ziel, Bauwilligen die Möglichkeit zu geben, Wohneigentum in Rietberg zu schaffen.
Die Stadt Rietberg bietet in Varensell im Bereich zwischen Hauptstraße und Auf dem Moor ein Grundstück zur Größe von 625 m² an. Der Bauplatz ist im Lageplan gelb und mit der Nr. 3 gekennzeichnet.
Der Kaufpreis beträgt 185 Euro/qm (ohne Erschließungskosten), somit 115.625 Euro. Besondere Bewerbungsvoraussetzungen sind nicht gefordert. Das geplante Gebäude ist nicht zwingend selbst zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, ein Mietobjekt mit max. zwei Wohnungen zu errichten.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind an die Stadt Rietberg die Aufwendungen für die Anschlussmöglichkeit des Grundstückes an den Schmutz- und Regenwasserkanal (Kanalanschlussbeitrag) sowie der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße zu zahlen. Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 6,72 Euro/m², somit 4.200 Euro. Auf den Erschließungsbeitrag ist mit Vertragsabschluss eine Vorausleistung zu entrichten. Diese beträgt 45 Euro/m², somit 28.125 Euro. Nach dem erstmaligen endgültigen Ausbau erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung. Über den Zeitpunkt der endgültigen Erschließung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Rietberg.
Für die sonstige Erschließung des Grundstückes, unter anderem mit Strom, Wasser und Telekommunikation entstehen weitere Kosten, die durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet werden.
Des Weiteren sind der Stadt Rietberg die Vermessungskosten in Höhe von 4.062,50 Euro zu erstatten.
Das Grundstück ist mit einem Einzel- oder Doppelwohnhaus mit max. zwei Wohnungen je Gebäude bzw. mit einer Wohnung je Doppelhaushälfte zu bebauen. Die bauliche Nutzung ist mit max. zwei Vollgeschossen möglich. Ein Flachdach ist nicht zulässig. Das zu errichtende Gebäude muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
Für die Wärme- und Warmwasserversorgung dürfen keine fossilen Brennstoffe verwendet werden.
Das Grundstück ist - je nach Straßen- und/oder Geländeniveau – aufzufüllen und es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Anlegung der Erschließung auf den Grundstücken mit Steinen durchsetzter Boden befinden kann.
Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Eintragung des Eigentums im Grundbuch zu bebauen. Für den Fall, dass diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die Stadt Rietberg eine Rückübertragung des Grundstückes zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen vor.
Das Grundstück ist baureif erschlossen. Nach Erteilung der Baugenehmigung kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden.
Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen wird der Neubau von Familienheimen gefördert. Auskünfte erhalten Sie hierzu von Valentina Holfeld, Abteilung Wohnungsbauförderung beim Kreis Gütersloh, Telefon: (05241) 85-1927 oder E-Mail: valentina.holfeld@gt-net.de.
Wenn Sie als Bauherr einen Neubau planen, müssen Sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beachten. Die hier gestellten Anforderungen an Wohngebäude erläutert Ihnen gerne die Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW für Rietberg, Michaela Prelle. Sie gibt außerdem wertvolle Tipps und sachkundige Antworten zu weitergehenden energiesparenden Maßnahmen, zu Fragen der Zuschussbewilligung, zu zinsgünstigen Darlehn sowie zur Antragstellung. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihr. Die Verbraucherzentrale in Rietberg erreichen Sie donnerstags in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Gebäude Bahnhofstraße 40 in Rietberg, Telefon (05244) 905919 oder per E-Mail an rietberg.energie@verbraucherzentrale.nrw.
Bei Interesse senden Sie bitte den Bewerbungsbogen an die Stadt Rietberg, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg, oder geben die Bewerbung in der Abteilung Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten, Rathausstraße 36, 33397 Rietberg, Zimmer 4 ab.
Ein Anspruch auf Zuteilung des Baugrundstückes besteht nicht. Über die Vergabe entscheiden die politischen Gremien.