Das Bundesmeldegesetz (BMG) informiert über wichtige Änderungen für Mieter, Vermieter und Eigentümer.
Für alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich anmelden möchten, gilt Folgendes:
Alle Personen, auch die Kinder, die angemeldet werden sollen, müssen persönlich vorsprechen und ihre Pässe mitbringen, gegebenenfalls mit Dolmetscher. Als Nachweis der Eheschließung der Eltern ist eine Heiratsurkunde vorzulegen, als Nachweis der Abstammung der Kinder eine Geburtsurkunde. Die ausländischen Urkunden sind mit einer Übersetzung von einem anerkannten Übersetzungsbüro zu versehen. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist ebenfalls vorzulegen.
Die Personen, die angemeldet werden sollen, müssen einen Termin buchen. Die freie Sprechstunde steht hierfür ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Auch für deutsche Staatsangehörige gilt:
Eine persönliche Vorsprache ist unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und der Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Dies gilt für alle Familienangehörige. Für Kinder unter 16 Jahren ist zusätzlich eine Geburtsurkunde vorzulegen. Für die Anmeldung einer ganzen Familie steht die freie Sprechstunde ebenfalls nicht zur Verfügung. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin.