Bürgerbüro

Das Bürgerbüro befindet sich im Historischen Rathaus (Rathausstraße 31 – Eingang von der Seite der Kirche aus) und ist die erste Kontaktstelle zwischen Bürger und
Verwaltung. Hier können Sie eine Vielzahl Ihrer Anliegen sofort erledigen und sparen ein zeitraubendes Wechseln zwischen den Fachabteilungen.

Das Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger.
Dort sind allerhand Dienstleistungen möglich.

Viele Angelegenheiten lassen sich auch online im Serviceportal der Stadt Rietberg erledigen.

Angelegenheiten, die Sie auf dieser Seite nicht finden, suchen Sie bitte in unserem Serviceportal.

Unsere Dienstleitungen:

Beglaubigungen

Im Bürgerbüro können Sie Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss. Öffentliche Beglaubigungen und notarielle Beurkundungen dürfen indes nur von Notaren vorgenommen werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.

Gebühren:

Die Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen oder Ablichtungen ist je Seite mit 4,20 Euro gebührenpflichtig.
Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlagen ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um die Hälfte. Für Schüler, Studenten und Auszubildende wird die Gebühr für Beglaubigungen bereits ab der ersten Beglaubigung um 50% ermäßigt.

Beglaubigung von Unterschriften:

Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde oder einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden soll.
Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.'
Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.
Die Beglaubigung von Unterschriften ist mit 2,50 Euro gebührenpflichtig.

eID-Karte für EU-Bürger und -Bürgerinnen

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich. 

Für EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in Rietberg wohnen, wird die eID-Karte im Bürgerbüro beantragt.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Was bedeutet eID-Card?

eID-Karte ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis"

  • die eID-Card ist kein Ausweisdokument und besitzt kein Passbild und keine Adresse
  • die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter
  • Mindestalter für die Beantragung ist 16 Jahre

Wofür benötige ich ein eID-Card?

  • die eID-Karte bietet die Möglichkeit, dass bestimmte Personen, die keinen Personalausweis erhalten können, trotzdem die Funktionen des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
Was muss ich mitbringen?

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

Führerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein und Fristen

Führerscheindokumente müssen nach bestimmter Zeit gegen neue EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden.

Dazu sind folgende Fristen für die Umstellung festgelegt.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

2. Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr
des Führerscheins

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

 

3. Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt sind:
Die Ablauffrist nach 15 Jahren ist im EU-Kartenführerschein eingedruckt.

Ausnahme bei folgenden Anträgen:

  1. Internationaler Führerschein
  2. Fahrerkarte 
  3. Personenbeförderungsschein (für Taxen und Mietwagen) 

Der bisherige Führerschein wird bei Antragstellung entwertet oder eingezogen, der neue Führerschein wird postalisch versandt.

Was muss ich mitbringen?
  • bisheriger Führerschein
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 30,30 €
Jagdschein

Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt.
Eine Verlängerung dieses Scheines ist im Bürgerbüro der Stadt Rietberg möglich. Die Bearbeitung erfolgt durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh, die auch den Gebührenbescheid verschickt.

Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung

Anträge auf Verlängerungen von Jagdscheinen können nur angenommen werden, wenn der Jagdschein bereits abgelaufen ist oder der Antrag 3 Monate vor Ablauf gestellt wird.

Personalausweis

Der Personalausweis ermöglicht Reisen innerhalb Europas.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat schafft die Voraussetzungen für eine sichere Online-Kommunikation. Sämtliche Informationen gibt es auf der Internetseite www.personalausweisportal.de.

Was muss ich mitbringen?
  • Biometrisches Passbild
  • Alter Ausweis/ Reisepass/ Geburtsurkunde
  • 37,00 € (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
  • 22,80 € (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
  • Ausschließlich persönliche Antragstellung
  • Bei Jugendlichen unter 16 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein
  • Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen

Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist (ggf. Sorgerechtsbeschluss).

Möglich ist auch die sofortige Ausstellung eines Vorläufigen Personalausweises im Bürgerbüro für 10 €

Reisepass

Bitte beachten Sie: Aktuell kommt es bei der Bundesdruckerei in Berlin aufgrund von gestiegenen Antragszahlen zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Bitte planen Sie derzeit eine Bearbeitungszeit von 7 Wochen ein.

Für Reisen außerhalb von Europa, benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. Die Bearbeitungszeit beträgt hier bei der Bundesdruckerei in Berlin rund drei bis fünf Wochen.
Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, ist auch die Bestellung eines Expresspasses innerhalb von drei bis vier Werktagen für eine zusätzliche Expressgebühr von 32 Euro möglich.
Andernfalls können Sie in vielen Fällen auf einen vorläufigen Reisepass zurückgreifen, der für 26 Euro direkt im Bürgerbüro ausgestellt werden kann (nicht für die USA).

Auch Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Auslandsreisen einen Reisepass. Sogenannte Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt.

  • Für die Einreise auf das Festland des Vereinten Königreichs ist zwingend ein Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis ist nicht mehr ausreichend.
Was muss ich mitbringen?

Reisepass

  • Biometrisches Passbild
  • Alter Ausweis/ Reisepass/ Geburtsurkunde
  • 70,00 € (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
  • 37,50 € (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
  • Ausschließlich persönliche Antragsstellung
  • Bei Jugendlichen unter 18 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein
  • Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Woche

Bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist (ggf. Sorgerechtsbeschluss).

Weitere Aufgaben des Bürgerbüros

A

B-L

M-T

U-Z

Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Kontakt
Das Team des Bürgerbüros

Sie haben Ihr Anliegen nicht gefunden?

  In vielen weiteren Fällen kann das Standesamt weiterhelfen.

Konkrete Ansprechpartner für Ihre Anliegern finden Sie darüber hinaus im Serviceportal.

Führerschein und Fahrerkarte

Ab dem 01.01.2024 werden Anträge für Führerschein-Verlängerungen, Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweis nur noch direkt von der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh entgegengenommen.

Bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh.