Bürgerbüro

Das Bürgerbüro befindet sich im Historischen Rathaus (Rathausstraße 31 – Eingang von der Seite der Kirche aus) und ist die erste Kontaktstelle zwischen Bürger und
Verwaltung. Hier können Sie eine Vielzahl Ihrer Anliegen sofort erledigen und sparen ein zeitraubendes Wechseln zwischen den Fachabteilungen.

Unsere Dienstleitungen:

Beglaubigungen

Im Bürgerbüro können Sie Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss. Öffentliche Beglaubigungen und notarielle Beurkundungen dürfen indes nur von Notaren vorgenommen werden.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.

Gebühren:

Die Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen oder Ablichtungen ist je Seite mit 4,20 Euro gebührenpflichtig.
Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlagen ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um die Hälfte. Für Schüler, Studenten und Auszubildende wird die Gebühr für Beglaubigungen bereits ab der ersten Beglaubigung um 50% ermäßigt.

Beglaubigung von Unterschriften:

Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde oder einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden soll.
Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.'
Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.
Die Beglaubigung von Unterschriften ist mit 2,50 Euro gebührenpflichtig.

Biometrische Passbilder direkt im Bürgerbüro

Sie haben kein biometrisches Passbild dabei?

Am Fototerminal im Bürgerbüro können Sie biometrische Passbilder selbst erstellen.

  • Bitte erfassen Sie an dem Terminal erst Ihre Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdruck und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze.
  • Der Einzug des Entgeltes von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den zu entrichtenden Gebühren.
  • Eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z.B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und im Entgelt bereits enthalten.
  • Sie erhalten allerdings keinen Ausdruck Ihres Fotos.
  • das Fototerminal kann ab einer Körpergröße von 1,10 m genutzt werden.

 

eID-Karte für EU-Bürger und -Bürgerinnen

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich. 

Für EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in Rietberg wohnen, wird die eID-Karte im Bürgerbüro beantragt.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Was bedeutet eID-Card?

eID-Karte ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis"

  • die eID-Card ist kein Ausweisdokument und besitzt kein Passbild und keine Adresse
  • die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter
  • Mindestalter für die Beantragung ist 16 Jahre

Wofür benötige ich ein eID-Card?

  • die eID-Karte bietet die Möglichkeit, dass bestimmte Personen, die keinen Personalausweis erhalten können, trotzdem die Funktionen des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
Was muss ich mitbringen?

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

Fischereischein

Im Bürgerbüro können Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine ausgestellt und verlängert werden. Es wird unterschieden zwischen

  • Jahresfischereischeinen
  • Fünfjahresfischereischeinen
  • Jugendfischereischeinen

Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Jugendfischereischein. Der Jugendfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang auszuüben. Die Ausstellung/Verlängerung erfolgt jeweils bis zum 31.12. eines jeden Jahres.

Den Jahres- und Fünfjahresfischereischein erhalten Sie ab dem 14. Lebensjahr, wenn Sie eine Fischereiprüfung beim Kreis Gütersloh abgelegt haben. Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr (bei dem Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre) erteilt.

Was muss ich mitbringen?

Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Sportfischerprüfung
  • ein Passfoto
  • 16 Euro pro Jahr (Jahresfischereischein)
  • 48 Euro (für Fünfjahresfischereischein oder Sonderfischereischein)

Für die Verlängerung dieser Ausweise:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • den alten Fischereischein
  • 16 Euro pro Jahr

Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines:

  • Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
  • Unterschrift eines Sorgeberechtigten
  • ein Passfoto
  • 8 Euro

Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines:

  • Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
  • den Jugendfischereischein
  • 8 Euro
Führerschein und Fahrerkarte

Führerschein

Anträge auf Führerschein-Verlängerungen (Klasse 2) können im Bürgerbüro nur entgegengenommen werden, wenn Sie keine Module und keine Schlüsselzahlen eintragen lassen möchten. Andernfalls muss die Antragstellung über das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh erfolgen.

EU-Führerschein

Wenn Sie Module eintragen bzw. nachweisen müssen, erfolgt die Antragstellung ausschließlich beim Kreis Gütersloh (Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle).

Fahrerkarte

Das Bürgerbüro nimmt Ihre Anträge auf Ausstellungen oder Verlängerungen von Fahrerkarten gern entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer defekten Fahrerkarte nur der Kreis Gütersloh für die Neuausstellung zuständig ist und Sie das dortige Straßenverkehrsamt aufsuchen müssen.

Was muss ich mitbringen?

Für einen EU-Führerschein

  • Biometrisches Passbild
  • Alter Führerschein
  • Bei Verlängerung der Klasse 2 augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
  • 30,30 €
  • 46,30 € bei Neuausstellung wegen Verlust/Diebstahl
  • 43,90 € bei Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer

Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-5 Wochen

Für eine Fahrerkarte

  • Biometrisches Passbild
  • EU-Führerschein
  • Alte Fahrerkarte
  • 44,00 €

Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage

Führerschein: Umstellung in einen EU-Kartenführerschein und Fristen

Führerscheindokumente müssen nach bestimmter Zeit gegen neue EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden.

Dazu sind folgende Fristen für den Umtausch festgelegt.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

2. Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr
des Führerscheins

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

 

3. Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt sind:
Die Ablauffrist nach 15 Jahren ist im EU-Kartenführerschein eingedruckt.

Ausnahme bei folgenden Anträgen:

  1. Internationaler Führerschein
  2. Fahrerkarte 
  3. Personenbeförderungsschein (für Taxen und Mietwagen) 

Der bisherige Führerschein wird bei Antragstellung entwertet oder eingezogen, der neue Führerschein wird postalisch versandt.

Was muss ich mitbringen?
  • bisheriger Führerschein
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 30,30 €
Führungszeugnis
  • Ein Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie im Bürgerbüro Rietberg stellen - allerdings persönlich.
  • Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses für die minderjährige Person beantragen.
  • Für Tätigkeiten im kinder- und jugendnahen Bereich wird ein erweitertes Führungszeugniss benötigt. Die Arbeitgeber bzw. andere Empfänger dieser Führungszeugnisse stellen entsprechende Bescheinigungen aus, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Diese Bescheinigung ist bei der Beantragung mit vorzulegen.
  • Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. 2 - 4 Wochen (ohne Gewähr).
  • Das Führungszeugnis lässt sich auch online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de 
  • Weitere Infos unter www.bundesjustizamt.de.
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 13,00 €
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis bitte immer das Anforderungsschreiben des Arbeitgebers bzw. der Arbeitsstelle vorlegen
  • Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bitte die Adresse der Behörde, das Geschäftszeichen und den Verwendungszweck mitbringen.
  • ggf. Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichtes für den allein sorgeberechtigten Elternteil bzw. Bestellungsurkunde des ggf. gerichtlich bestellten Betreuers)
Jagdschein

Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt.
Eine Verlängerung dieses Scheines ist im Bürgerbüro der Stadt Rietberg möglich. Die Bearbeitung erfolgt durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh, die auch den Gebührenbescheid verschickt.

Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung

Anträge auf Verlängerungen von Jagdscheinen können nur angenommen werden, wenn der Jagdschein bereits abgelaufen ist oder der Antrag 3 Monate vor Ablauf gestellt wird.

Kfz-Abmeldung

Ein zugelassenes Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug nach einiger Zeit erneut wieder zugelassen werden soll oder ob es dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt. Die Außerbetriebsetzung wird in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen, der dann wieder ausgehändigt wird. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist nicht vorzulegen. Es wird keine gesonderte Abmelde-Bescheinigung ausgestellt.

  • Wichtig: Die Plaketten und Siegel dürfen nur in Abstimmung mit den Sachbearbeitern bei der Abmeldung von den Kennzeichen entfernt/abgekratzt werden.
  • Finanzbehörde und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
  • Der bisherige Fahrzeughalter kann sich das Kennzeichen bei der Abmeldung für das selbe Fahrzeug oder für spätere Fahrzeuge für einen Zeitraum von 12 Monaten reservieren lassen. Bei auswärtigen Kennzeichen ist dies bei der Abmeldung nicht möglich.
  • Nach einer Abmeldung dürfen bis Ablauf des Tages unter bestimmten Voraussetzungen noch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen innerhalb von Deutschland durchgeführt werden.
  • Die Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder von einer beauftragten Person (ohne schriftliche Vollmacht) erfolgen.
  • Kfz-Abmeldungen und Adressänderungen im Fahrzeugschein können außerhalb der Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes Gütersloh nur eingeschränkt vorgenommen werden, da das Straßenverkehrsamt Gütersloh für Datenabgleiche telefonisch nicht zu erreichen ist.
Was muss ich mitbringen?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • beide Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
  • 7,50 € für Abmeldung
  • 2,60 € für Kennzeichen-Reservierung
  • bei Außerbetriebsetzung eines Wechselkennzeichens ist nur der fahrzeugbezogene Teil (kleiner Teil) zur Entstempelung vorzulegen. Soweit aber nur noch 1 Fahrzeug dem Wechselkennzeichen zugeordnet ist, muss zur Außerbetriebsetzung auch der gemeinsame (große) Teil des Wechselkennzeichens vorgelegt werden.

Bei unvollständigen Unterlagen (z.B. fehlender Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I) ist die Außerbetriebsetzung nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh möglich. 

Personalausweis

Der Personalausweis ermöglicht Reisen innerhalb Europas.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat schafft die Voraussetzungen für eine sichere Online-Kommunikation. Sämtliche Informationen gibt es auf der Internetseite www.personalausweisportal.de 

Was muss ich mitbringen?
  • Biometrisches Passbild
  • Alter Ausweis/ Reisepass/ Geburtsurkunde
  • 37,00 € (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
  • 22,80 € (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
  • Ausschließlich persönliche Antragstellung
  • Bei Jugendlichen unter 16 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein
  • Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen

Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist (ggf. Sorgerechtsbeschluss).

Möglich ist auch die sofortige Ausstellung eines Vorläufigen Personalausweises im Bürgerbüro für 10 €

Reisepass

Für Reisen außerhalb von Europa, benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. Die Bearbeitungszeit beträgt hier bei der Bundesdruckerei in Berlin rund zwei bis drei Wochen.
Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, ist auch die Bestellung eines Expresspasses innerhalb von drei bis vier Werktagen für eine zusätzliche Expressgebühr von 32 Euro möglich.
Andernfalls können Sie in vielen Fällen auf einen vorläufigen Reisepass zurückgreifen, der für 26 Euro direkt im Bürgerbüro ausgestellt werden kann (nicht für die USA).

Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. Die Bearbeitungszeit können wir mit Ihnen individuell festlegen. Bitte planen Sie jedoch ein bis zwei Wochen im Voraus.

  • Bitte beachten Sie auch, dass für Reisen in die USA kein Kinderreisepass genügt, sondern hier die Ausstellung eines Reisepasses notwendig ist.
  • Für die Einreise auf das Festland des Vereinten Königreichs ist zwingend ein Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis ist nicht mehr ausreichend.
Was muss ich mitbringen?

Reisepass

  • Biometrisches Passbild
  • Alter Ausweis/ Reisepass/ Geburtsurkunde
  • 60,00 € (älter als 24 Jahre, 10 Jahre gültig)
  • 37,50 € (jünger als 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
  • Ausschließlich persönliche Antragsstellung
  • Bei Jugendlichen unter 18 muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein
  • Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Woche

Bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist (ggf. Sorgerechtsbeschluss).

Kinderreisepass

  • Biometrisches Passbild
  • Alter Kinderausweis/Geburtsurkunde
  • 13,00 € bei Erstausstellung
  • 6,00 € bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeit
  • 6,00 € Aktualisierung des Bildes und der Daten innerhalb der Gültigkeit
  • Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist (ggf. Sorgerechtsbeschluss)
  • Bei Kindern ab acht Jahren ist eine eigenhändige Unterschrift zu ergänzen
  • Bearbeitungszeit lässt sich individuell bestimmen

Die Ausstellung erfolgt grundsätzlich nur bis zum 12. Lebensjahr. Danach ist ein Personalausweis bei Auslandsreisen notwendig.

Untersuchungsberechtigungsscheine (UB-Schein) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, vorher ärztlich untersuchen lassen. Für die vorgeschriebenen kostenlosen Untersuchungen werden im Bürgerbüro im Rathaus gebührenfreie Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt, die zu einer Untersuchung bei einem frei wählbaren Arzt berechtigen.

Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser ist vom Jugendlichen bzw. den Personensorgeberechtigten zu Hause auszufüllen, zu unterschreiben und mit dem UB-Schein zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.

Voraussetzungen der Ausstellung:

  • Die Hauptwohnung des/der Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Rietberg.
  • der/die Jugendliche hat am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Antragsberechtigung und Antragsunterlagen:

Die betreffenden Jugendlichen selbst oder deren Personensorgeberechtigte (in der Regel beide Eltern oder Vormund, Betreuer).

 Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine können ausgestellt werden :

  • für die Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§§ 32 Abs. 1 JArbSchG)
  • für Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (§§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG)
  • für außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§§ 35 Abs. 1 JArbSchG)

Sonstiges:

In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn:

  • der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat,
  • bei Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt,
  • der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Was muss ich mitbringen?
  • Pass oder Personalausweis des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Sorgerechtsbeschluss (wenn Antragstellung durch geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil und diesem die alleinige Personensorge zusteht) bzw. die Bestellungsurkunde des ggf. bestellten Vormundes/Betreuers.
Weitere Aufgaben des Bürgerbüros

A

  • Anschriftänderungen in Fahrzeugdokumenten
  • Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes
  • Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
  • Antragsformulare (auch für auswärtige Behörden)
  • Befreiung von der Rundfunkgebühr

B-L

  • Einbürgerungen
  • Ferienspiele-Anmeldungen
  • Freibadsaisonkarten
  • Führerscheinanträge
  • Fundsachen
  • Hallenbad-Eintrittskarten
  • Hundesteuer, An- und Abmeldungen
  • Informationsmaterial und Prospekte

M-T

  • Meldeangelegenheiten (An-, Um- und Abmeldungen)
  • Melderegisterauskünfte
  • Müllsäcke (Ausgabe Restabfallsack)
  • Rietberg-Pass
  • Rundfunkgebühr-Befreiung
  • Steuererklärungs-Formulare
  • TeutoEmsTicket (Sozialticket) - weitere Info 

U-Z

  • Wahlscheine
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Kontakt
Bürgerbüro

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