Außerhalb meiner hauptamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister nehme ich diverse ehrenamtliche Aufgaben sowie Nebentätigkeiten wahr, die ich laut gesetzlicher Offenlegungspflicht (§ 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW i.V.m. § 53 Landesbeamtengesetz NRW) zu veröffentlichen verpflichtet bin.
Insgesamt habe ich im Jahre 2017 mir persönlich zustehende Nebeneinnahmen von 10.400 € und im Jahre 2018 von 8.600 € erzielt. Alle Nebeneinnahmen muss ich persönlich versteuern.
Es handelt sich hierbei um folgende ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Nebentätigkeiten und Einnahmen:
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst, ohne Vergütung: - NRW Städte- und Gemeindebund, Düsseldorf – Mitglied in der Mitgliederversammlung und der Arbeitsgruppe OWL
- OWL-Marketing – Mitglied im Fachbeirat »Tourismus«
- pro Wirtschaft GT – Mitglied der Gesellschafterversammlung
- Zweckverband Infokom Gütersloh – Mitglied in Verbandsversammlung und Verwaltungsausschuss
- Kommunale Beteiligung Lokalfunk im Kreis Gütersloh – Mitglied in der Gesellschafterversammlung
- Energiebeirat Rietberg RWE AG – Mitglied
- Bürgerstiftung Rietberg – Vorsitzender des Vorstandes
- Stiftung der Sparkasse Rietberg für Kultur, Sport und Heimatpflege – Vorsitzender des Kuratoriums
- Stadtwerke Rietberg-Langenberg GmbH – Mitglied in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat
- Zweckverband Martinschule Rietberg-Verl (in Abwicklung) – Verbandsvorsteher
| Weitere Nebentätigkeiten, mit Vergütung: - Sparkasse Gütersloh-Rietberg – beratendes Mitglied bzw. Beanstandungsbeamter im Verwaltungsrat
Einnahmen 2017: 5100 € und 2018: 3300 € - Zweckverband Sparkasse Gütersloh-Rietberg – Mitglied der Verbandsversammlung
Sitzungsgelder 2017: 100 € und 2018: 50 € (abgeführt an die Stadt Rietberg) - Gartenschaupark Rietberg GmbH – Vorsitzender des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung
Sitzungsgelder 2017: 180 € / 2018: 240 € (abgeführt an die Stadt Rietberg) - Gartenschaupark Rietberg GmbH, Minijob als »Chef vom Dienst«/Parkbetreuung
Einnahmen: 2017: 4.800 € / 2018: 4.800 € - VGW GmbH Rheda-Wiedenbrück – Mitglied im Beirat
Sitzungsgelder 2017: 500 € / 2018: 500 € |