EINZELHANDELS- UND ZENTRENKONZEPT

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente als Hilfe für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung zur Verfügung – aber nicht nur dafür.

Stadtentwicklung Rietberg

Im Auftrag der Stadt Rietberg hat das Büro Stadt + Handel aus Dortmund das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2010 überarbeitet. Der Rat der Stadt Rietberg hat diese Fortschreibung im Frühjahr 2018 beschlossen. Die Fortschreibung des Konzeptes ist mit dem Einzelhandelsverband OWL, der IHK Bielefeld und der Bezirksregierung Detmold abgestimmt.

Das Konzept enthält auch Hinweise und Empfehlungen, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die Wirtschaftsförderung, die örtlichen Händlergemeinschaften und das kommunale Marketing, die Einzelhändler und Handelsunternehmen, Kunden bzw. Kundenvertreter, Immobilieneigentümer und Ansiedlungsinteressierte. Das fortgeschriebene kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die künftige Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden.

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Rüdiger Ropinski

Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Rietberg – Fokusraum ZVB Stadtteilzentrum Mastholte

Die Stadt Rietberg plant, die Nahversorgung im Stadtteil Mastholte weiter zu qualifizieren. Dabei ist angedacht, den Lebensmitteldiscounter Penny-Markt von seinem aktuellen Standort auf die südwestlich angrenzende Fläche zu verlagern. Im Zuge dessen wird eine Verkaufsflächenerweiterung von rund 625 auf rund 1.000 Quadratmeter angestrebt. 

Der aktuelle Penny-Markt befindet sich innerhalb der im EHZK Rietberg 2018 definierten Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) Stadtteilzentrum Mastholte. Der Planstandort befindet sich hingegen außerhalb des ZVB beziehungsweise grenzt direkt an diesen an. Für die Umsetzung der Verlagerung wurde im Rahmen einer Teilfortschreibung des EHZK Rietberg 2018 – Fokusraum ZVB Stadtteilzentrum Mastholte (02/2024) demnach geprüft, ob der Vorhabenstandort dem ZVB zugeordnet werden kann. In diesem Kontext wurde angesichts des Beitrages des Vorhabens zur Sicherung und Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums Mastholte und insgesamt zur stadtteilbezogenen Nahversorgung empfohlen, den ZVB Stadtteilzentrum Mastholte in südwestlicher Richtung um die angrenzende Vorhabenfläche für die Neuaufstellung des Penny-Marktes zu erweitern und das EHZK Rietberg 2018 in Bezug auf den Fokusraum Mastholte bzw. die Abgrenzung des ZVB Stadtteilzentrum Mastholte entsprechend fortzuschreiben. Die weiteren zentralen Versorgungsbereiche sowie konzeptionellen Bausteine des EHZK Rietberg 2018 (u. a. Sortimentsliste, Ansiedlungsleitsätze) bleiben von der Teilfortschreibung unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

In der Sitzung des Rates der Stadt Rietberg vom 16.07.2026 wurde die Teil-Fortschreibung einstimmig beschlossen.