BAUEN & WOHNEN

In diesem Bereich informieren wir Sie über die von der Stadt Rietberg zu veräußernden Wohnbaugrundstücke und mögliche Fördermöglichkeiten.

Wohnbaugrundstücke in Rietberg

Die Stadt Rietberg verfolgt mit dem Verkauf von Wohnbaugrundstücken das Ziel, Bauwilligen die Möglichkeit zu geben, Wohneigentum in Rietberg zu schaffen. In den neuen Baugebieten werden die von der Stadt Rietberg angebotenen Grundstücke vorrangig an Bewerber verkauft, die bisher noch nicht über Eigentum verfügen und beabsichtigen, die Immobilie selbst zu nutzen.

Kontakt
Marion Lütkebohle

Städtische Vergaberichtlinien

Interessenten, die ein Gebäude zur Eigennutzung errichten möchten, können sich bei der Stadt Rietberg vormerken lassen. Die Vormerkung ist unverbindlich. Die Aufnahme in die Vormerkliste erfolgt über den Antrag auf Erwerb eines Wohnbaugrundstückes. Sobald im Stadtgebiet Wohnbaugrundstücke nach den Vergaberichtlinien durch die Stadt Rietberg angeboten werden, erhalten die vorgemerkten Interessenten eine Information über die anstehende Vergabe.
Mindestens 50 Prozent der in einem Baugebiet zur Verfügung stehenden Grundstücke bietet die Stadt Rietberg zu vergünstigten Konditionen an. Um auf diese Grundstücke zugreifen zu können, sind von den Bewerbern bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Vergabe zu vergünstigten Konditionen

Antragsberechtigt sind Interessenten ab 18 Jahren. Der/Die Bewerber(in) sowie der/die Ehe-/Lebenspartner(in) bzw. Freund(in) dürfen nicht Eigentümer einer Immobilie sein (ausgenommen sind Gewerbeimmobilien).

Des Weiteren darf das Jahresbruttoeinkommen des Antragstellers/der Antragstellerin und des Ehe-/Lebenspartners 116.000 Euro (bei Einzelpersonen 58.000 Euro) nicht übersteigen. Für jedes im Haushalt lebende Kind bis Vollendung des 18. Lebensjahres werden zusätzlich 7.000 Euro brutto/Jahr angerechnet. Das Jahreseinkommen ist bei der Bewerbung um ein konkretes Grundstück mit Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen. Sollte das Jahreseinkommen in dem Jahr vor der Vergabe die Einkommensgrenze übersteigen, ist das durchschnittlich zu berücksichtigende Einkommen rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren nachzuweisen.

Die Erwerber verpflichten sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen und das Gebäude für die Dauer von 12 Jahren selbst zu nutzen. Die Fristen werden ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch berechnet.
Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der 12 Jahre vermietet oder veräußert wird, besteht für die Stadt Rietberg ein Rückkaufsrecht bzw. kann die Stadt Rietberg die Zahlung eines Ausgleichsbetrages verlangen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages wird für jedes Baugebiet separat festgelegt. Eine Teilvermietung ist möglich.

Punktesystem

Die Vergabe der städtischen Wohnbaugrundstücke zu vergünstigten Konditionen erfolgt unter Anwendung des nachfolgenden Punktesystems:

1. Wohnort

1.1 zum Zeitpunkt der Vergabe im Stadtgebiet Rietberg

3 Punkte

 

1.2 mindestens 5 Jahre im Stadtgebiet Rietberg gelebt

1 Punkt

 

1.3 Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt/aufgewachsen in Rietberg

1 Punkt

 

1.4 Inhaber einer Ehrenamtskarte / Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet, pro Person 1 Punkt

max. 2 Punkte

2. Arbeitsplatz

2.1 im Kreis Gütersloh, Delbrück, Lippstadt, Paderborn u. Bielefeld

1 Punkt

 

2.2 im Gebiet der Stadt Rietberg

2 Punkte

3. Personenzahl

je Haushaltsangehörigem (hier werden nur die Personen einbezogen, die in die Hauptwohnung des Gebäudes einziehen)

 

3.1 Erwachsene, pro Person 2 Punkte

max. 4 Punkte

 

3.2 Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres, pro Kind 1 Punkt

max. 3 Punkte

4. Schwerbehinderung/Aufnahme eines zu Pflegenden ab Pflegegrad 1
Voraussetzung: Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 80 % (Vorlage des Schwerbehindertenausweises) und/oder eines Pflegegrades (Vorlage des Pflegegutachtens), einmalig

3 Punkte

 

 

 

Höchstpunktzahl:

 

20 Punkte

Bei gleicher Punktzahl ist zunächst die Anzahl der Kinder ausschlaggebend. Bei weiterhin gleichem Punktestand wird die geringere Höhe des Einkommens vorrangig berücksichtigt.

Als Kinder im Sinne der Vergaberichtlinien gelten auch ungeborene Kinder bei einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft.

Vergabe zum Bodenrichtwert

Ca. 30 Prozent der in einem Baugebiet angebotenen städtischen Grundstücke werden zum Bodenrichtwert vergeben. Das Angebot wird auf der Internetseite www.rietberg.de sowie in der örtlichen Presse bekannt gemacht. Der Grundstücksausschuss der Stadt Rietberg legt den Verkaufspreis fest. Er orientiert sich am aktuellen Bodenrichtwert.

Zugriffsberechtigt sind Interessenten ab 18 Jahren. Weitere Bewerbungsvoraussetzungen sind hier nicht gefordert. Sofern der/die Bewerber(in) sowie der/die Ehe-/Lebenspartner(in) bzw. Freund(in) über Immobilieneigentum verfügen, besteht mit Zuteilung eines Grundstückes die Verpflichtung zum Verkauf innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Ausgenommen sind Gewerbeimmobilien.

Die Erwerber verpflichten sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen und das Gebäude für die Dauer von 12 Jahren selbst zu nutzen. Die Fristen berechnen sich ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der 12 Jahre vermietet oder veräußert wird, hat die Stadt Rietberg das Recht, das Grundstück zurückzunehmen bzw. alternativ einen Ausgleichsbetrag zu verlangen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages wird für jedes Baugebiet separat festgelegt. Eine Teilvermietung ist möglich.

Punktesystem

Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

1. Wohnort

in Rietberg bzw. in Rietberg bereits gewohnt

10 Punkte

 

oder

 

 

im Kreisgebiet sowie in den angrenzenden Kommunen Delbrück, Paderborn, Lippstadt und Bielefeld

5 Punkte

2. Arbeitsplatz

in Rietberg

10 Punkte

 

oder

 

 

im Kreisgebiet sowie in den angrenzenden Kommunen Delbrück, Paderborn, Lippstadt und Bielefeld

5 Punkte

3. Personenzahl

 

max. 20 Punkte

 

Erwachsene, pro Person 7 Punkte, max. 14 Punkte

 

 

Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres, je Kind 2 Punkte, max. 6 Punkte,

 

4. Schwerbehinderung/Aufnahme eines zu Pflegenden ab Pflegegrad 1
Voraussetzung: Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 80 % (Vorlage des Schwerbehindertenausweises)
und/oder eines Pflegegrades (Vorlage des Pflegegutachtens), einmalig

5 Punkte

     

Höchstpunktzahl:

 

45 Punkte

Bei gleicher Punktzahl sind die persönlichen Verhältnisse (Kinder/Schwerbehinderung/Aufnahme eines zu Pflegenden) ausschlaggebend.

Vergabe durch Gebot

Ca. 20 Prozent der in einem Baugebiet angebotenen städtischen Grundstücke werden durch Höchstgebot vergeben. Die Vergabe wird auf der Internetseite www.rietberg.de sowie in der örtlichen Presse bekannt gemacht.

Besondere Bewerbungsvoraussetzungen sind hier nicht gefordert. Es besteht keine Eigennutzungsverpflichtung und keine Verpflichtung zum Verkauf des vorhandenen Immobilieneigentums. Das Grundstück ist innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu bebauen.

Hinweis:
Die Vormerkung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zum Kauf eines Grundstückes. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes besteht nicht. Schadensersatzansprüche wegen der Nichtberücksichtigung einer Bewerbung können gegen die Stadt Rietberg nicht geltend gemacht werden. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheiden die politischen Gremien.

Wohnung mieten in Rietberg – Mietspiegel

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss viele Kriterien bedenken: Passt die Größe? Bin ich mit der Lage einverstanden? Kann ich mir die Wohnung überhaupt leisten? Umgekehrt fragt sich auch der Vermieter: Wie viel Kaltmiete ist in Rietberg üblich?
Bei diesen Fragen hilft der qualifizierte Mietspiegel, der für die Stadt Rietberg erstellt wurde. Mit ihm lässt sich eine so genannte „ortsübliche Vergleichsmiete“ ermitteln. Eine Vergleichsmiete als Gradmesser kann helfen, juristische Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zu verhindern. In jedem Fall bietet der Mietspiegel für alle Parteien eine Orientierung, welche Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnraum angemessen ist.

Der vorliegende Mietspiegel 2018 basiert auf dem Mietspiegel 2016, der anhand des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbaucherpreisindexes entsprechend an die Marktentwicklung angepasst wurde. Der Mietspiegel 2016 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Rietberg sowie den an seiner Erstellung beteiligten Organisationen und Interessenverbänden anerkannt.