Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wahlberechtigt sind.
Unionsbürger und -bürgerinnen müssen zur Ausübung ihres Wahlrechts in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag hin, der bis spätestens zum 19. Mai beim Wahlamt des Hauptwohnsitzes zu stellen ist.
Wer bereits aufgrund eines Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 oder früher in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurde, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt automatisch.
Unionsbürger und -bürgerinnen, die nicht weiterhin im Wählerverzeichnis geführt werden möchten, müssen dies ebenfalls bis spätestens zum 19. Mai beim Wahlamt der Stadt Rietberg schriftlich beantragen. Dieser Antrag gilt dann für alle zukünftigen Europawahlen, bis erneut ein Antrag zur Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis gestellt wird.
Nach einem Wegzug von Unionsbürgern und -bürgerinnen ins Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen diese in jedem Fall einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, sofern sie von ihrem Wahlrecht zu Europawahl Gebrauch machen möchten.
Ebenso sind auch dauerhaft im Ausland lebende Deutsche (sogenannte Auslandsdeutsche) wahlberechtigt, wenn sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Diese Personen müssen ebenfalls bis spätestens zum 19. Mai beim Wahlamt der Stadt Rietberg einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und erhalten anschließend von dort die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die Antragsformulare für die Unionsbürger und -bürgerinnen sind beim Wahlamt der Stadt Rietberg im Rathaus, Rathausstr. 31, 2. Obergeschoss, Büro 2.01 oder über die Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de erhältlich.