Beobachtungszone reicht bis nach Rietberg

FLI bestätigt Geflügelpest-Verdacht in Delbrück

Rietberg. Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hat den Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (H5N8) bei einem weiteren Betrieb in Delbrück im Kreis Paderborn bestätigt. In dem Betrieb werden etwa 30.000 Masthähnchen gehalten. Aufgrund der Nähe zur Kreisgrenze reicht das eingerichtete Beobachtungsgebiet bis in den Kreis Gütersloh und betrifft Ortsteile von Verl, Rietberg und Langenberg. Diese Zone mit entsprechenden Restriktionen hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 711 festgelegt. Diese gilt ab Samstag, 3. April, 0 Uhr.

Ein Großteil des neu eingerichteten Beobachtungsgebiets liegt in der bereits bestehenden Beobachtungszone. Diese wurde nach einem Geflügelpest-Ausbruch in einem anderen Betrieb im Nachbarkreis Paderborn vor knapp zwei Wochen festgelegt. Etwa 490 Geflügelhalter im Kreis Gütersloh liegen in diesem Gebiet. Mit dem aktuellen Ausbruch sind vereinzelt zusätzliche Betriebe dazugekommen. Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh wird entsprechend Kontakt mit den zusätzlich betroffenen Betrieben aufnehmen. Halter in diesen Gebieten – auch Hobbyhalter – müssen jetzt ihre Tierbestände der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung melden. Unabhängig davon haben alle Geflügelhalter grundsätzlich – auch außerhalb von Geflügelpest-Perioden – ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.

In der Beobachtungszone gelten grundsätzlich Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, zum Beispiel ein Verbringungsverbot für Geflügel – Geflügel darf nicht transportiert werden. Das gilt auch beispielsweise für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Beständen dieser Zonen. Die genauen Beschränkungen finden sich im Amtsblatt Nr. 711 (www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt). Die seit dem 4. März geltende Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.

Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest  Auf dieser Seite finden sich unter anderem auch Anträge für Ausnahmegenehmigungen und die Formulare zur Meldung der aktuellen Geflügelbestände.

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh, 03.04.2021)