Eigene Vorsorge gegen überflutete Keller

Stadt erinnert an Rückstauschutz

Rietberg. Die plötzlichen Hitzegewitter und in der Folge Starkregen der vergangenen Tage haben es gezeigt: Nicht alle Wohnhäuser sind ausreichend geschützt gegen aus dem Kanal zurückdrückendes Wasser. Die große Überschwemmung im Keller mit zerstörtem Hausrat und anschließenden Renovierungsarbeiten sind die Folge. In diesem Zusammenhang bietet die Stadt Rietberg allen Bürgern Hilfestellung an: In der Abteilung Tiefbau & Stadtentwässerung, Telefon (05244) 986-259, gibt es eine kompetente und kostenfreie Beratung. Ferner steht die Broschüre »Wassersensibel sanieren, planen und bauen« online, die vor ein paar Jahren aus dem Projekt »Stark im Regen« entstanden ist. Sie enthält allerhand Tipps, wie Grundstückseigentümer ihr Haus schützen können.

Bei starken Regenfällen – wie zuletzt am Sonntagnachmittag in Rietberg – kann es in der Kanalisation zu einem Rückstau kommen. Rückstau bedeutet, dass der Wasserspiegel im öffentlichen Kanal und im Grundstücksanschlusskanal bis auf Straßenhöhe ansteigt. Dies ist ein ganz natürlicher Vorgang. Und weil das Kanalnetz den Wasserspiegel ausgleicht, kann Abwasser bei hohen Wasserständen bis in die Grundstücksleitungen einstauen. Sind dann Entwässerungseinläufe im Keller nicht gegen Rückstau gesichert, kommt es zu Kellerüberflutungen, für die der Grundstückseigentümer selbst haftet. Eigentümer, deren Grundstücke oder Gebäude nicht mit einem Rückstauschutz versehen sind, müssen diesen nachrüsten. Das ist in der Abwassersatzung der Stadt Rietberg geregelt.

Drei mögliche technische Systeme als Varianten für den Rückstauschutz sind in der Broschüre der Stadt anschaulich erklärt: der Rückstauverschluss, die Hebeanlage und die punktuelle Sicherung einzelner Ablaufstellen. Die Broschüre ist im Internet zu finden unter www.rietberg.de > Rathaus > Klimaschutz & Energie > Projekte Klimaschutz > »Stark im Regen«.