Diese Steuern und Gebühren zahlen Bürger 2026 in Rietberg

Das Foto zeigt Geldscheine im Wert von 10,20 und 50 Euro.

Rietberger Stadtrat legt Hebesätze und Gebühren fest 

Rietberg. Auf Rietbergs Bürgerinnen und Bürger kommen im neuen Jahr 2026 erneut höhere Steuerabgaben zu. Für das aktuelle Jahr hatten die Steuersätze aufgrund der landesweiten Grundsteuerreform angepasst werden müssen. Für das neue Jahr sind die großen finanziellen Herausforderungen, vor denen die Stadt Rietberg bekanntlich steht, der Hintergrund. Das hatte Bürgermeister Andreas Sunder im Laufe des Jahres mehrfach angekündigt. Nun hat der Rat der Stadt Rietberg in seiner letzten Sitzung des Jahres am Donnerstagabend neue Steuersätze für 2026 beschlossen.

Grund- und Gewerbesteuer:

Die Grundsteuer B, also jene für bebaute Grundstücke, steigt von bisher 596 Prozentpunkten auf 630. Die tatsächliche Mehrbelastung hängt vom Grundsteuermessbetrag eines jeden Grundstückes ab. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus könnten das zusätzlich zirka 40 Euro pro Jahr bedeuten. Die Gewerbesteuer wird von 414 auf 422 Prozentpunkte angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A, für land- und fortwirtschaftliche Flächen, steigt von bisher 294 auf 321 Prozentpunkte.

Hundesteuer:

Insbesondere auf Hundehalter kommen – erstmals seit 15 Jahren – höhere Steuersätze zu. Wer einen Hund hält, musste bislang 48 und muss künftig 60 Euro pro Jahr zahlen. Wenn jemand zwei oder mehr Hunde hält, wird die Steuer je Hund entsprechend höher. Was es in vielen anderen Kommunen längst gibt, soll nun auch in Rietberg gelten: Wer einen als »gefährlich« eingestuften Hund hält, zahlt dafür 300 Euro jährlich. Als »gefährlich« gelten zum Beispiel Hunde der Rassen American Bulldog, Bullmastiff oder Rottweiler. Bei zwei gefährlichen Hunden werden 450 Euro je Hund fällig. Mit diesen Sätzen liegt die Stadt Rietberg im Vergleich mit den anderen Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh am unteren Ende. 

Auch die Gebühren für die Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und die Müllabfuhr werden für das Jahr 2026 angepasst: Die Gebühren für Schmutz- und Regenwasser werden steigen. Die Straßenreinigung bleibt stabil und die Gebühren für die Abfallbeseitigung werden günstiger.

Insbesondere die geringeren Abfallgebühren sorgen dafür, dass ein durchschnittlicher Musterhaushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ab dem kommenden Jahr 19,57 Euro weniger für Müll-, Regen- und Schmutzwassergebühren sowie Straßenreinigung und Winterwartung bezahlen muss als 2025. 

Hintergrund ist, dass die veranschlagten Gebühren in all diesen Bereichen mittelfristig die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen sollen, sondern diese möglichst decken. Das heißt: Die Stadt Rietberg darf mit den erhobenen Gebühren keinen Gewinn erwirtschaften, aber auch keinen Verlust machen. Sollte beispielsweise bei den Abfallgebühren eine Überdeckung entstehen, weil die Ausgaben vielleicht nicht so hoch waren wie erwartet, so müssen die Überschüsse in den folgenden vier Jahren in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

Die Gebühren im Einzelnen:

Abfallgebühren:

Die Abfallbeseitigung wird günstiger:

•          80-Liter-Restabfalltonne 114,24 Euro (Vorjahr: 133,16 Euro) 

•          120-Liter-Restabfalltonne 172,44 Euro (Vorjahr: 200,24 Euro)

•          240-Liter-Restabfalltonne 348,96 Euro (Vorjahr: 401,28 Euro)

•          120-Liter-Biokomposttonne 109,80 Euro (Vorjahr: 119,80 Euro)

•          120-Liter-Bio-Saisontonne 78,56 Euro (Vorjahr: 82,32 Euro)

Abwassergebühren:

Hausbesitzer zahlen 2026 2,80 Euro je Kubikmeter Wasserverbrauch für die Schmutzwasserbeseitigung. Das waren im Vorjahr noch 2,79 Euro. Die Regenwassergebühr steigt ebenfalls von 0,28 auf 0,32 Euro pro Quadratmeter überbauter und befestigter Fläche. 

Straßenreinigung:

Die Straßenreinigung wird geringfügig teurer. Bislang fielen 0,73 Euro je Frontmeter an, künftig sind das 0,76 Euro. Bei einer durchschnittlichen Grundstückslänge von 25 Metern müssen jährlich 0,75 Euro mehr bezahlt werden: 19,00 Euro. 

Die Gebühr für die Winterwartung wird hingegen 9 Prozent günstiger für den durchschnittlichen Musterhaushalt: Die Gebühr je Meter Grundstückslänge sinkt von 0,44 auf 0,40 Euro. Bei durchschnittlichen 25 Frontmetern bedeutet dies eine Ersparnis von 1 Euro.