Zunächst unterirdisch vorgenommene Kanalarbeiten
Rietberg-Neuenkirchen. In den kommenden Wochen wird mit der lang ersehnten Sanierung der Ortsdurchfahrt in Neuenkirchen begonnen. Die ersten Schritte – es handelt sich hier um die Kanalsanierung – erfolgen allerdings unter der Straße, so dass die Bürgerinnen und Bürger nur wenig davon zu sehen bekommen.
Bevor das Landesstraßenbauamt (Straßen.NRW) als zuständiger Straßenbaulastträger tatsächlich die Fahrbahnoberfläche erneuern kann, sind zuvor einige vorbereitende Schritte erforderlich:
- Die Sanierung der Kanäle sowohl in geschlossener als auch in offener Bauweise ist die erste Stufe. Dafür ist nun die Stadt Rietberg verantwortlich.
- Wenn das erledigt ist, wird Straßen.NRW zwei unterirdische Regenklärbecken bauen.
- Und erst im Anschluss können die Fahrbahnoberfläche und die Straßenentwässerung erneuert werden.
Das alles wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen und ist nicht innerhalb weniger Monate erledigt, denn die Arbeiten sind sehr umfangreich. Ein genauer Zeitplan für die gesamte Maßnahme liegt noch nicht vor. Allein für den ersten Schritt kalkuliert Dirk Adams, Leiter des städtischen Abteilung Tiefbau & Stadtentwässerung, zwei Jahre.
Zunächst werden also nun ab Dezember in dem Bereich zwischen dem Kreisverkehr Druffeler Straße/ Platzstraße und der Kreuzung Gütersloher Straße/Margarethenstraße der Schmutz- und Regenwasserkanal unter der Langen Straße in geschlossener Bauweise saniert. Das heißt: Unterirdisch werden die Altrohre mit einem vor Ort erhärtenden „Kunststoffrohr“ ausgekleidet. Ab dem Frühjahr werden Kanäle auch in offene Bauweise saniert, was größere Einschränkungen im Straßenverkehr nach sich ziehen wird.
So sollen die Kanäle in punkto Dichtheit, Standsicherheit, Betriebssicherheit und hydraulische Leistungsfähigkeit wieder fit gemacht werden. Weitestgehend erfolgt die geschlossene Sanierung ohne größere Oberflächenaufbrüche. Allerdings können punktuell Kleinbaugruben erforderlich werden. Mit Behinderungen und Verschmutzungen rund um die wandernden Baustellen muss gerechnet werden. Während der Sanierungstätigkeiten werden die Einschränkungen auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert, die Verwaltung bittet allerdings um Verständnis für nicht vermeidbare Behinderungen.
Der Kreis Gütersloh als Untere Wasserbehörde fordert, dass das Regenwasser von den Straßen künftig nicht ungefiltert in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Deshalb müssen zwei unterirdische Regenklärbecken zur Reinigung des verschmutzten Niederschlagswassers der Landesstraße gebaut werden, sogenannte „Behandlungsanlagen“:
- Im Bereich von der Wiedenbrücker Straße bis zur Gütersloher Straße, Höhe Hausnummer 47, und
- Varenseller Straße, Höhe Hausnummer 19
Das wird der zweite Schritt sein, der in der Verantwortung des Landesstraßenbauamts (Straßen.NRW) liegt.


