Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung angefordert werden.
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
Der Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“, das am 12. August aktiv geschaltet wird, kann durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung sicher und einfach gestellt werden. Wir empfehlen diese Art der Beantragung.
Das Onlinewahlscheinverfahren steht nur bis zum 8. September, 12 Uhr, zur Verfügung. Danach ist nur noch eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro vor Ort möglich.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail). Bei einer Beantragung per E-Mail benötigen wir Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) und die Wählerverzeichnisnummer, die oben auf der Wahlbenachrichtigung steht.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen unbedingt möglichst frühzeitig an!
Am Freitag, 12. September, besteht bis 15 Uhr letztmalig die Möglichkeit, persönlich Ihre Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro zu beantragen. Danach können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, nur noch beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wer per Briefwahl wählt, muss die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig übersenden, dass sie am Wahltag bis 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rietberg eingehen.
Die Hausbriefkästen am Verwaltungsgebäude Rügenstr. 1 und am Historischen Rathaus, Rathausstr. 31, werden am 14.09. um 16 Uhr letztmalig geleert.