Ein roter Briefumschlag lugt unter einem blauen Umschlag mit der Aufschrift Briefwahl hervor.

KOMMUNALWAHL

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Die Bürginnen und Bürger in Rietberg wählen

  • den Rat der Stadt Rietberg,
  • den Bürgermeister für die Stadt Rietberg,
  • den Landrat oder die Landrätin des Kreises Gütersloh sowie
  • die Mitglieder des Kreistages des Kreises Gütersloh.

Kommunalwahlen 2025

Am 14.09.2025 finden die Wahlen für den Bürgermeister, den Rietberger Stadtrat, für den Kreistag und den Landrat/die Landrätin des Kreises Gütersloh statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer

  • am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, oder
    die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat,
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich ab dem 12. August bis spätestens zum 24. August ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Wahlberechtigte, die bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadt Rietberg im Rathaus.

Wahlbezirke und Wahllokale

Das Stadtgebiet von Rietberg ist für die Wahl des Rates und des Bürgermeisters der Stadt Rietberg in 22 Wahlbezirke aufgeteilt.
Für die Wahl des Landrates des Kreises Gütersloh und des Kreistages ist das Stadtgebiet von Rietberg den Kreiswahlbezirken 113, 114 und 130 zugeordnet.

Folgende Wahllokale werden eingerichtet:

Nr. des Wahl-/ Stimmbezirks Ort des Wahllokals Nr. des Kreiswahlbezirks
01 Bokel Dorfhaus Bokel 113 Rietberg
02 Druffel Bürgerhaus Druffel 114 Rietberg
3.1 Mastholte Schulzentrum Mastholte 113 Rietberg
3.2 Bokel Dorfhaus Bokel 113 Rietberg
04 Mastholte Schulzentrum Mastholte 113 Rietberg
05 Mastholte Schulzentrum Mastholte 130 Langenberg/Rietberg
06 Mastholte Schulzentrum Mastholte 130 Langenberg/Rietberg
07 Mastholte Schulzentrum Mastholte 113 Rietberg
08 Neuenkirchen Grundschule An den Kastanien 114 Rietberg
09 Neuenkirchen Grundschule An den Kastanien 114 Rietberg
10 Neuenkirchen Grundschule An den Kastanien 114 Rietberg
11 Neuenkirchen Grundschule An den Kastanien 114 Rietberg
12 Rietberg Emsschule Rietberg 113 Rietberg
13 Rietberg DRK-Zentrum Rietberg 113 Rietberg
14 Rietberg DRK-Zentrum Rietberg 113 Rietberg
15 Rietberg Emsschule Rietberg 113 Rietberg
16 Rietberg Emsschule Rietberg 114 Rietberg
17 Rietberg Verwaltungsgebäude Rügenstr. 1 113 Rietberg
18 Rietberg DRK-Zentrum Rietberg 113 Rietberg
19 Varensell Grundschule Varensell 114 Rietberg
20 Varensell Grundschule Varensell 114 Rietberg
21 Westerwiehe Grundschule Westerwiehe 114 Rietberg
22 Westerwiehe Grundschule Westerwiehe 114 Rietberg

Alle Wahllokale sind, wie gewohnt, barrierefrei erreichbar.

Am Wahlsonntag sind 236 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen im Einsatz um einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der Ermittlung des Wahlergebnisses zu gewährleisten.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung angefordert werden.
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

Der Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“, das am 12. August aktiv geschaltet wird, kann durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung sicher und einfach gestellt werden. Wir empfehlen diese Art der Beantragung.
Das Onlinewahlscheinverfahren steht nur bis zum 8. September, 12 Uhr, zur Verfügung. Danach ist nur noch eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro vor Ort möglich.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail). Bei einer Beantragung per E-Mail benötigen wir Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) und die Wählerverzeichnisnummer, die oben auf der Wahlbenachrichtigung steht.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen unbedingt möglichst frühzeitig an!

Am Freitag, 12. September, besteht bis 15 Uhr letztmalig die Möglichkeit, persönlich Ihre Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro zu beantragen. Danach können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, nur noch beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.


Wer per Briefwahl wählt, muss die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig übersenden, dass sie am Wahltag bis 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rietberg eingehen.
Die Hausbriefkästen am Verwaltungsgebäude Rügenstr. 1 und am Historischen Rathaus, Rathausstr. 31, werden am 14.09. um 16 Uhr letztmalig geleert.

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro wird im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Rügenstr. 1 eingerichtet. Dort haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle.

Das Briefwahlbüro ist ab dem 12. August zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags:            8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags:           8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mittwochs:         8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags:      8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags:             8.30 Uhr bis 12.00 Uhr (am Freitag, 12.09., bis 15.00 Uhr)

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 können Sie hier nachlesen.

Kontakt

Wahlamt