Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung angefordert werden.
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
Der Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“, das voraussichtlich Anfang August aktiv geschaltet wird, kann durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung sicher und einfach gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen diese Art der Beantragung der Briefwahlunterlagen vorrangig.
Das Onlinewahlscheinverfahren steht nur bis zum 10.09.2025, 18.00 Uhr, zur Verfügung. Danach ist nur noch eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro vor Ort möglich.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail). Bei einer Beantragung per E-Mail benötigen wir Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) und die Wählerverzeichnisnummer, die oben auf der Wahlbenachrichtigung steht.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Unser Briefwahlbüro wird auch bei dieser Wahl wieder im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Rügenstr. 1 eingerichtet und ist ab Zugang der ersten Wahlbenachrichtigungen bei den Wahlberechtigten (ca. Anfang August 2025) geöffnet. Hier haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle.
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mittwochs: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr (am Freitag, 12.09.2025 bis 15.00 Uhr)
Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen unbedingt möglichst frühzeitig an!
Am Freitag, 12.09.2025, haben Sie bis 15.00 Uhr letztmalig die Möglichkeit, persönlich Ihre Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro zu beantragen.
Nach diesem Termin können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wer per Briefwahl wählt, muss die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig übersenden, dass sie am Wahltag bis 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rietberg eingehen.
Die Hausbriefkästen am Verwaltungsgebäude Rügenstr. 1 und am Historischen Rathaus, Rathausstr. 31, werden am 14.09 um 16 Uhr letztmalig geleert.