Die Stadt Rietberg bietet Veranstaltern die Möglichkeit, ihre Rietberg-Veranstaltungshinweise kostenlos zu veröffentlichen. Für diesen Service gelten folgende Nutzerbedingungen:
- Die hier gemeldeten Veranstaltungsdaten erscheinen im Veranstaltungskalender der Stadt Rietberg auf www.rietberg.de. Einige Portale wie der Veranstaltungskalender der Pro Wirtschaft Kreis Gütersloh bedienen sich an diesem Kalender. Eine Nutzung der veröffentlichten Daten durch Dritte kann die Stadt Rietberg nicht unterbinden und schließt eine Haftung insbesondere in Bezug auf Urheberrechte ausdrücklich aus.
- Der Absender erklärt sich mit der oben genannten Veröffentlichung einverstanden. Außerdem erklärt der Absender, dass er über die Nutzungsrechte des hochgeladenen Veranstaltungsbeitrages (Foto und Text) verfügt und dass Rechte Dritter – wie etwa Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte des Fotografen, etc. – einer Veröffentlichung nicht entgegenstehen. Sollten dennoch Rechtsansprüche wegen der Veröffentlichung geltend gemacht werden, stellt der Absender die Stadt Rietberg von allen Ansprüchen frei.
- Die gemeldeten Daten werden erst nach der Freischaltung durch die Stadt Rietberg sichtbar. Bei der Veröffentlichung behält sich die Stadt Rietberg eine Auswahl vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Veranstaltungshinweisen auf den Internetseiten der Stadt Rietberg.
- Der Absender sichert zu, dass keine strafrechtlich relevanten Inhalte präsentiert oder gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsbestimmungen) verstoßen wird. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinderpornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten.
- Die Stadt Rietberg ist bestrebt, den Veranstaltungskalender fehlerfrei und ohne Unterbrechungen zu betreiben. Sollte es zu einem Ausfall des Kalenders oder sonstigen Problemen kommen, so dass beispielsweise Veranstaltungen, Veranstaltungsänderungen und/oder -ausfälle nicht kommuniziert werden, muss die Stadt Rietberg den Anmeldenden nicht eigens über diese Probleme unterrichten. Eine Haftung der Stadt Rietberg für Vermögens- und Sachschäden, welche zum Beispiel dadurch entstehen, dass Veranstaltungen, Veranstaltungsänderungen und/oder -ausfälle nicht kommuniziert werden, kommt ausdrücklich nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten in Betracht. Eine Haftung wegen fahrlässigen Handelns ist ausgeschlossen, es sei denn, das fahrlässige Handeln führt zu Personenschäden.
- Die Stadt Rietberg ist berechtigt, den Betrieb des Veranstaltungskalenders jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Zeit oder auf Dauer einzustellen. Zudem darf die Stadt Rietberg den Veranstaltungskalender zum Zweck der Anpassung der Nutzungsbedingungen neu in Betrieb nehmen, wodurch sämtliche Einträge gelöscht werden und diese durch die Anmeldenden erneut eingestellt werden müssten. Die Stadt Rietberg muss über eine Einstellung des Betriebs sowie den Neustart nicht eigens in Kenntnis setzen.
- Datenschutz
Die Stadt Rietberg gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter und speichert diese ausschließlich zum Betrieb des Veranstaltungskalenders. Etwas anderes gilt nur, wenn Daten und Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben werden müssen.