Brandrückstände sind unbedenklich

Foto: Feuerwehr Rietberg

Untersuchungen nach Großfeuer bei Procontour

Rietberg-Neuenkirchen. Die Rückstände im Umfeld des Großbrandes bei der holzverarbeitenden Firma Procontour am 30. November in Neuenkirchen sind nicht gefährlich. Das geht aus dem Abschlussbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hervor, der der Stadt Rietberg nun vorliegt.

Bei den abgewehten, verkohlten Brandrückständen handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Isolierschicht aus den Sandwich-Platten mit denen die Halle gebaut wurde. Diese hatten sich in östlicher Windrichtung massiv und weiträumig verteilt. Eine Sondereinheit des LANUV hatte mehrere Proben der Brandrückstände genommen und diese eingehend untersucht. Das Ergebnis: „Die Messergebnisse der genommenen Proben zeigen, dass die Zusatzbelastung durch die Rauchgase und niedergeschlagenen Brandrückstände, bezogen auf die untersuchten Schadstoffe, unbedenklich ist.“ Alle Messwerte bewegen sich im Rahmen beziehungsweise unterhalb der üblichen Hintergrundbelastung für NRW.

Anwohner im Umfeld der Brandstelle waren zunächst aufgefordert, mit den Reinigungsarbeiten diesen Abschlussbericht abzuwarten. Sie können nun gefahrlos die niedergegangenen Brandrückstände entfernen und über den Hausmüll entsorgen. Mit Handschuhen oder mit Besen, Kehrschaufel oder Wasserschlauch können die Rückstände aufgesammelt und entfernt werden. Sichtbar verunreinigtes Obst und Gemüse sollte vorsorglich weggeworfen oder vor Verzehr zumindest sehr gründlich gewaschen, und – wenn möglich – geschält werden. Abfälle und Abwasser können über den Hausmüll und die Kanalisation entsorgt werden. Diese Maßnahmen empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Ebenfalls sind vereinzelt, vor allem im Nahbereich des Brandortes (etwa 150 Meter in östliche Richtung), Glassplitter gefunden worden. Dabei handelt es sich um Teile einer Photovoltaik- oder Solaranlage. Von diesen Bruchstücken geht ebenfalls keine akute, unmittelbare Gefahr aus. Verschiedene Untersuchungen an unterschiedlichsten Modulen zeigten keine relevante Freisetzung von Schadstoffen. Das LANUV empfiehlt, besonders betroffene Bereiche oder Nutztierflächen zu kontrollieren und gegebenenfalls auch von diesem Material zu reinigen. Größere Stücke können händisch aufgesammelt oder Laubsaugern genutzt werden.

 

Hintergrund:

Die genommenen Proben wurden auf ihre Gehalte an polychlorierten Dibenzodioxinen und Dibenzofuranen (PCDD/F) polychlorierten Biphenylen (PCB) sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) analysiert.

  • Die Gehalte an PCDD/F & dl-PCB in den Brandrückstandsproben sind sehr gering und unterschreiten sowohl den Grenzwert der EU-POP-Verordnung für gefährliche Abfälle von 15 μg TEQ/kg um mehrere Größenordnungen als auch typische Gehalte von Straßenstaub.
  • Die vorgenannten Prüfwerte (Gesamt-PCB) werden von den in den untersuchten Materialproben gemessenen Werten von max. 51 μg/kg deutlich unterschritten, so dass eine Anreicherung im Boden auf das Niveau dieser Werte nicht zu besorgen ist.
  • Im Hinblick auf die PAK-Belastung der verwehten Brandrückstände ist unter abfallrechtlichem Blickpunkt festzustellen, dass die ermittelte Konzentration von maximal 34,4 μg/kg (= 0,03 mg/kg) weit unter dem für NRW gültigen Abfallgrenzwert von 1.000 mg/kg liegt. Die Brandverwehungen stellen somit keinen gefährlichen Abfall im Sinne der einschlägigen Abfallregularien dar. Alle Boden-Prüfwerte werden sehr deutlich unterschritten (Gehalt an B[a]P in den Brandrückständen 1,1 μg/kg ≙ 0,0011 mg/kg), so dass durch die Partikeleinträge für die PAK eine Anreicherung im Boden auf dieses Niveau nicht zu befürchten ist.