Jetzt auch Zuschüsse für Klassenfahrten

Geänderte Richtlinien für den »Rietberg-Pass« ab Januar

Rietberg. Ab dem 1. Januar gelten neue Richtlinien für den Rietberg-Pass. Der Rat der Stadt Rietberg hat die Einkommensgrenzen angehoben, so dass künftig mehr Familien mit geringem Einkommen Zugang zu finanziellen Unterstützungen haben. Außerdem wird künftig auch die Teilnahme an Klassenfahrten gefördert.

Die Stadt Rietberg verfügt über den »Rietberg-Pass« seit dem Jahr 1985. Ziel dieses Passes ist es, Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen zu entlasten und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu erleichtern. Die Förderung durch den »Rietberg-Pass« wird sehr gut angenommen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 951 Karten ausgestellt. Im Jahr 2023 sind es sogar 1353 Karten.

Antragsberechtigt sind ab Januar Ehepaare mit einem Kind, die maximal 41.000 Euro pro Jahr verdienen (brutto). Die Einkommensgrenze erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 4.200 Euro. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze 25.400 Euro (brutto), bei weiteren Kindern je 5.000 Euro mehr.

Bislang hatten die Einkommensgrenzen bei 34.200, beziehungsweise bei 21.200 Euro für Alleinerziehende gelegen – zuletzt geändert 2017. Nun hat die Stadtverwaltung diese Grenzen dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex angepasst. Und der war in den vergangenen sechs Jahren um 20 Prozent gestiegen.

Unabhängig von den Einkommensgrenzen können auch Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und nach dem BaFöG (einschl. Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III) einen »Rietberg-Pass« erhalten. Neu ist auch: Für mehrtägige Klassen- beziehungsweise Kursfahrten mit Anwesenheitspflicht kann ein Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Kosten, höchstens 100 Euro, gezahlt werden.

Familien können Zuschüsse erhalten für den Besuch des Freibades oder kulturelle Veranstaltungen. Es gibt Ermäßigungen für die Stadtbibliothek und die Musikschule. Und: Der von den Eltern aufzubringende Eigenanteil an den Lernmittelkosten wird bei »Rietberg-Pass«-Inhabern auf Antrag von der Stadt übernommen. Am häufigsten abgerufen wurden Zuschüsse für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule und der Randstundenbetreuung der Grundschulen.

Familien können den »Rietberg-Pass« bei einem persönlichen Termin im Bürgerbüro der Stadt Rietberg beantragen.