Keine OGGS-Beiträge für den Februar

Elternbeiträge für Kindergärten im Mai ausgesetzt

Rietberg. Vorerst werden für Mai 2021 keine Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung abgebucht. Denn seit dem 24. April besteht im Kreis Gütersloh ein Betreuungsverbot in den Kindertageseinrichtungen – mit bedarfsorientierter Notbetreuung. Die Kinder sollen nach Möglichkeit zu Hause betreut werden.

Nun will der Kreis Gütersloh abwarten, welche Regelung das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zu einem möglichen Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge treffen wird. Die Eltern sollen zeitnah informiert werden.
Bis zum Vorliegen einer endgültigen Entscheidung wird der Kreis Gütersloh die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Mai 2021 nicht einziehen. Dies stellt aber keine Vorwegnahme der Entscheidung in der Sache dar.

 

Parallel hat der Rat der Stadt Rietberg Ende April für die Grundschulkinder entschieden:

  • Eltern werden für den Monat Februar die Beiträge zur OGGS erlassen.
  • Auch die Elternbeiträge für Betreuungsangebote anderer Träger (Randstunde, Dreizehn Plus) werden für den Februar erlassen bzw. von der Stadt Rietberg übernommen.
  • Für diese Angebote in den Monaten März und April wurde noch keine Entscheidung getroffen. Hier will der Stadtrat abwarten, ob es Finanzierungshilfen vom Land NRW gibt. Dies kann aber bedeuten, dass die Stadt Rietberg und die Betreuungsträger im Nachgang noch Elternbeiträge (Teilbeträge) für die Monate März und April einziehen können.
  • Für Mittagessen im Rahmen der OGGS müssen nur die tatsächlich erfolgten Essen gezahlt werden. Gleiches Prozedere gilt für März und April.