Stallpflicht wurde jüngst aufgehoben

Vorsichtsmaßnahmen wegen der Geflügelpest

Kreis Gütersloh. Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hebt zum Freitag, 6. Januar, die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet auf. Diese wurde nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest während der vergangenen Monate angeordnet und galt zuletzt in Rietberg, Verl, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen und Gütersloh.

Das Verbot von jeglichen Geflügelveranstaltungen wie Ausstellungen und Märkte bleibt jedoch im gesamten Kreisgebiet bis auf weiteres bestehen. Grundlage für diese Vorsichtsmaßnahme bilden die Ausbrüche in Zusammenhang mit Rassegeflügelschauen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen im November und Dezember vergangenen Jahres.

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)