4400 FFP2-Masken für bedürftige Menschen

Gesundheitsschutz für alle darf nicht an finanziellen Mitteln scheitern. Die Stadt Rietberg verteilt jetzt FFP2-Masken an Bezieher von Wohngeld oder Grundsicherung sowie an Obdachlose und Geflüchtete. Das Foto zeigt Bürgermeister Andreas Sunder (l.) und Wilfried Dörhoff, Leiter der Abteilung Jugend, Soziales und Wohnen. Foto: Stadt Rietberg

Abholung ohne Termin bei der Stadt möglich

Rietberg. Infektionsschutz darf keine Frage der finanziellen Mittel sein. Deshalb stellt das Land Nordrhein-Westfalen kostenlos FFP2-Masken für Menschen zur Verfügung, die sich diesen Schutz nicht leisten können. Die Stadt Rietberg hat 4400 Masken bekommen, die sich die Berechtigten in den kommenden zwei Wochen abholen können.

Obdachlose und geflüchtete Menschen sind bereits über die entsprechenden Abteilungen der Stadt Rietberg versorgt worden. Alle anderen werden gebeten, ihre Masken bis Mittwoch, 11. März, bei der Stadtverwaltung abzuholen. Berechtigt sind Empfänger von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Menschen, die Wohngeld beziehen. Empfänger von Arbeitslosengeld II zählen nicht dazu, sie werden über ihre Krankenkassen mit kostenlosen Masken versorgt.

Jeder Berechtigte erhält sieben FFP-2- oder KN95-Masken von der Stadt Rietberg. Die Verteilung erfolgt über die Abteilung Jugend, Soziales und Wohnen. Einen Termin muss aber niemand vorher vereinbaren. Die Berechtigten können sich ihre Masken während der regulären Verwaltungsöffnungszeiten abholen. Sie werden gebeten, beim Verwaltungsgebäude an der Rügenstraße 1 zu klingeln. Über ein Fenster direkt neben der Tür werden die Masken ausgegeben. Die Berechtigten müssen lediglich ihren Personalausweis vorzeigen. So kann überprüft werden, ob der Abholer tatsächlich zu den Berechtigten zählt. Sollte jemand nicht persönlich erscheinen können, kann eine andere Person die Masken unter Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises des Betreffenden entgegennehmen.

Zu folgenden Zeiten ist eine Abholung möglich: montags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr.