Gericht verbietet verkaufsoffene Sonntage

Keine Öffnung der Geschäfte am 13. Dezember

Rietberg. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Klage der Gewerkschaft Verdi stattgegeben und damit entschieden, dass an den Adventssonntagen und auch am Sonntag nach Neujahr die Geschäfte in Nordrhein-Westfalen nicht öffnen dürfen. Damit muss auch der für den 13. Dezember geplante verkaufsoffene Sonntag in Rietberg nicht stattfinden. Das für Freitag, 11. Dezember, vorgesehene Dämmershopping läuft aber wie vorgesehen ab. Dann öffnen die Geschäfte wieder bis 21 Uhr. Die Gastronomen dürfen bekanntlich weiterhin keine Gäste vor Ort bewirten, viele von ihnen bieten aber einen Liefer- und Abholservice.