Öffentlicher Spazierweg unerlaubt gesperrt

Der Zugang zum Rundweg um den Mastholter See ist jüngt gesperrt worden. Foto: Stadt Rietberg

Mastholter See: Stadt fordert kurzfristige Freigabe

Rietberg-Mastholte. Im Stadtteil Mastholte hat jetzt ein Grundstückseigentümer eine Zuwegung zu dem Spazierweg rund um den Mastholter See gesperrt. Er will mit diesem Schritt auf vermeintliche Versäumnisse der Stadt Rietberg aufmerksam machen. Die Stadt Rietberg hat den Eigentümer indes aufgefordert, das 43 Meter lange Teilstück unverzüglich wieder freizugeben.

Hierbei handelt es sich um einen kurzen Verbindungsweg, der von der Stukemeyerstraße über einen weiteren Fußweg den Zugang zum nordwestlichen Teil des Rundweges ermöglicht, der einmal um den Mastholter See führt. Dieser eigentliche Fuß- und Radweg mit einer Länge von rund 2,7 Kilometer rund um den See ist zur dauerhaften Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen – so ist es vertraglich festgelegt. Lediglich das kurze Stück Fußweg, den die Stadt damals auf eigene Kosten angelegt hatte, ist von diesem Nutzungsvertrag zwischen Eigentümer und Stadt Rietberg nicht erfasst. Gleichwohl führt schon seit mehr als 20 Jahren ein öffentlicher Radweg über dieses Teilstück. „Damit handelt es sich faktisch um öffentlichen Verkehrsraum“, argumentiert Rietbergs Bürgermeister Andreas Sunder. 

Auch wenn sich der 43 Meter lange Weg auf privatem Grund befindet, darf der Eigentümer nicht einfach ungefragt Barrieren errichten. Laut städtischer Rechtsauffassung hätte der Eigentümer eine solche Sperrung bei der städtischen Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr beantragen und eine Genehmigung abwarten müssen. „Ohne verkehrsrechtliche Anordnung ist diese Sperrung ein unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr“, sagt Bürgermeister Andreas Sunder. Darüber hinaus hätte der Eigentümer eine Umleitung ausschildern müssen. Dies ist nicht geschehen. 

Sollte der Eigentümer den Weg nicht freigeben, wird die Stadt Rietberg formelle Schritte einleiten und eine Ordnungsverfügung erlassen. „Es kann nicht jeder einfach so Straßensperren im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen – auch wenn es sich um privaten Besitz handelt“, so Sunder weiter.

Der Grundstückseigentümer, dem das auch als Benteler See bekannte Naherholungsgebiet gehört, wirft der Stadt vor, sich dort nicht ausreichend um Sicherheit und Ordnung zu kümmern. Dessen Forderungen seien jedoch übertrieben und haltlos, entgegnet Andreas Sunder. „Der Rundweg befindet sich in einem sehr ordentlichen Zustand, uns liegen keine Beschwerden vor.“ Denn entgegen der Behauptung des Eigentümers kümmert sich die Stadt um die Instandhaltung des Weges, lässt dort wöchentlich die Mülleimer leeren und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) bestreift den Rundweg stichprobenartig. 

Was die Stadt Rietberg nicht tun wird: sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Das erwartet der Eigentümer wohl indirekt. Denn er scheint den Erlass des Landes NRW zu Verkehrshindernissen auf Radwegen aus dem Jahr 2024 nicht zu akzeptieren. Der besagt, dass vielerorts zahlreiche Absperrpfosten entfernt werden mussten, auch auf dem Rundweg am See. Denn diese sogenannten Poller werden inzwischen als Verkehrshindernisse eingestuft. Die Rechtsgrundlage ist dem Eigentümer mehrfach erläutert worden. Dennoch verlangt dieser die erneute Installation der Poller. „Das machen wir nicht mit“, sagt Sunder.

„Die Stadt Rietberg wird jedenfalls alles dafür tun, dass der Rundweg auch künftig für die Öffentlichkeit nutzbar bleibt. Auf überzogene Forderungen werden wir allerdings nicht eingehen.“