Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

Keine neuen Fälle von Geflügelpest im Kreis Gütersloh

Rietberg. In der Nacht zu Samstag (8. Januar) endet die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Gütersloh. Nach einem entsprechenden Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hebt der Kreis Gütersloh die Stallpflicht für Geflügel auf. Diese war nach dem Auftreten der Geflügelpest (Aviäre Influenza) im November angeordnet worden, um zu verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln als Überträger der Geflügelpest haben. Das Ministerium aktualisiert seine Anordnungen mit der Begründung, dass im ostwestfälischen Raum seit dem 13. Dezember kein neuer Fall von Wildvogelpest und seit dem 15. Dezember kein neuer Ausbruch der Geflügelpest in Geflügelhaltungen festgestellt worden sei.
Nur in den Kreisen Wesel, Borken und Kleve sei die Aufstallpflicht noch erforderlich, weil dort Schutz- oder Überwachungszonen eingerichtet seien. Das LANUV schließt erneute Aufstallungsanordnungen in anderen Gebieten nicht aus, wenn es wieder zu Ausbrüchen kommt. Trotz der Aufhebung von Überwachungszonen und nun der Stallpflicht mahnt Dr. Johanna Neudecker, Veterinärmedizinerin beim Kreis Gütersloh, zur Vorsicht: „Wir haben mildes Winterwetter und der Vogelrückzug steht noch bevor. Alle Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich des Verbots der Fütterung von Geflügel im Freien sind weiterhin einzuhalten, denn die Infektionsgefahr ist noch immer gegeben.“ Zudem sollten Geflügelhalter ihre Tiere genau im Blick haben und Verdachtsfälle sofort abklären lassen.

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)