von Anregungen und Beschwerden soll abgesehen werden, wenn
a) der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,
b) gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues
Sachvorbringen
und Solarthermieanlagen können ausnahmenweise zugelassen werden, wenn sie
folgende Bedingungen erfüllen:
a) Form und Farbigkeit müssen sich für Flächen die von öffentlichen Straßen und Fußwegen sichtbar
von ihnen Kenntnis erlangen, dürfen solche Daten nur zu dem
jeweiligen, der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dienenden Zweck und unter Beachtung der
geltenden Gesetze verarbeiten oder offenbaren.
können im historischen Stadtkern ausnahmsweise zugelassen
werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen.
a) die Anlagen zur Nutzung von Solaranergie sind dem Neigungswinkel der jeweiligen Dachfläche